Commerzbank scheitert vor BGH: Keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr zahlen?

Die Commerzbank wollte sich gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des OLG Frankfurt am Main wehren. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Beschwerde ab. So ist klar: Die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind unzureichend. Warum Sie von dieser Entscheidung profitieren, erfahren Sie hier.

Die Commerzbank wollte sich gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des OLG Frankfurt am Main wehren. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Beschwerde ab. So ist klar: Die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind unzureichend. Warum Sie von dieser Entscheidung profitieren, erfahren Sie hier.

Was können Verbrau­cher:innen jetzt tun?

Das Urteil des OLG Frankfurt und nun auch die Entscheidung des BGH haben große Signalwirkung. Von den verbraucherfreundlichen Beschlüssen sind allein bei der Commerzbank nach unseren Berechnungen rund 95.000 private Immobilienkreditverträge betroffen. Alle Betroffenen haben so die Option, bei vorzeitiger Beendigung des Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder sie nach bereits erfolgter Zahlung zurückzufordern.

Dies gilt für alle Verträge, die ab dem 22. März 2016 abgeschlossen wurden – und zwar nicht nur bei der Commerzbank. Unzureichende Angaben finden sich auch in den Verträgen aller anderen Banken. Einige Institute haben zwar inzwischen ihre Formulare überarbeitet. Doch selbst diese sind unserer Auffassung nach zum Teil weiterhin angreifbar. Und hat eine Bank die Angaben noch gar nicht überarbeitet, sind die Chancen für ein erfolgreiches Vorgehen sehr aussichtsreich. Unseren Berechnungen zufolge gibt es etwa 1,5 Millionen Fälle, in denen Kreditnehmer:innen vorzeitig ihre Verträge beenden möchten und eine sie damit Vorfälligkeitsentschädigung zahlen sollen.

Sie sind einer dieser 1,5 Millionen Fälle? Dann sparen Sie sich lieber die Vorfälligkeitsentschädigung und geben Sie das Geld für etwas Besseres aus. Ob das in Ihrem Fall geht, erfahren Sie vorab unverbindlich und kostenfrei in unserem Online-Check.

Jetzt Vertrag prüfen und Vorfälligkeits­entschädigung zurück­holen – kosten­frei & unver­bindlich

Commerz­bank scheitert vor dem Bundes­gerichtshof

Im Juli 2020 erzielten wir – Gansel Rechtsanwälte – vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einen Erfolg gegen die Commerzbank AG. Dabei ging es um unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Darlehensverträgen der Bank. In diesem Fall darf die Bank nämlich keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Viele Banken – wie die Commerzbank – taten es aber trotzdem und behaupteten, ihre Information seien zureichend gewesen. Dass sie dabei unrechtmäßig handelten, bestätigte 2020 das OLG. Mit einer Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2021 wurde dieses Urteil nun noch einmal unterstrichen.

Die Commerzbank hatte nach dem Urteil im Juni 2020 direkt angekündigt, vor dem BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Grund dafür war, dass das OLG Frankfurt die Revision nicht zuließ. Diese Nichtzulassungsbeschwerde wies der BGH jetzt ab. So schließt sich der BGH faktisch der Entscheidung des OLG Frankfurt an und signalisiert: Eine weitere Klärung der Sache ist unnötig.

Sparen Sie sich das Kopfzerbrechen und lassen Sie Ihren Immobilienkredit kostenfrei von unseren Expert:innen überprüfen. Das geht in wenigen Schritten in unserem unverbindlichen Online-Check.

Jetzt Vertrag prüfen und Vorfälligkeits­entschädigung zurück­holen – kosten­frei & unver­bindlich

Vertrag prüfen lassen und zehn­tausende Euro sparen

Banken verlangen in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Kreditnehmer:innen vorzeitig ein Immobiliendarlehen zurückzahlen. Die „Strafzahlung” soll entgangene Zinsgewinne ausgleichen. Doch aufgrund von unzureichenden Angaben in den Verträgen besteht regelmäßig die Möglichkeit, die Zahlung entweder zu vermeiden oder sie nachträglich zurückzufordern.

Und dies kann sich überaus lohnen: Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung steht im Zusammenhang mit der Höhe des Kredits. Da Immobilienkredite sehr hoch sind, fällt die Vorfälligkeitsentschädigung nicht selten in fünfstelliger Höhe aus. Wir haben seit vergangenem Jahr viele Erfolge für unsere Mandant:innen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – erzielt. Pro Fall konnten wir dabei im Durchschnitt 12.500 Euro an Ersparnissen realisieren.

Die Chancen, dass es auch in Ihrem Fall gelingt, ohne Zahlung frühzeitig aus dem Baukredit zu kommen, sind hoch. Der Erfahrung unserer Anwält:innen zufolge sind 98 % aller Verträge angreifbar. Dabei brauchen Sie keine Angst davor zu haben, gegen Ihre Bank vorzugehen. Sie schaden weder der Bank noch sich selbst: Sie nehmen nur geltendes Recht einer großen Institution gegenüber in Anspruch, die Sie wissentlich nicht vollständig informiert hat.

Verschwenden Sie keine Zeit damit, in alten Unterlagen zu kramen: Für den Online-Check brauchen Sie nur ein paar Eckdaten. Machen auch Sie sich die positiven Entscheidungen des OLG und BGH zunutze und holen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zurück.

Jetzt Vertrag prüfen und Vorfälligkeits­entschädigung zurück­holen – kosten­frei & unver­bindlich