Viele Arbeitnehmer werden in Corona-Quarantäne geschickt und befürchten nun Gehaltsausfälle. Krankschreibung, Beschäftigungsverbot, Home-Office: Welche Regeln greifen in welchem Fall? Wir erklären, was in der Corona-Quarantäne gilt.
1. Warum gibt es die Corona-Quarantäne überhaupt?
Die Corona-Pandemie, welche sich um den Virus SARS-CoV-2 dreht, zählt mittlerweile (Stand: 27. März 2020) an die 500.000 Infizierte. Da es aktuell noch keinen Impfstoff gibt, der Risikopatienten schützen würde, ist es oberste Priorität, die Ausbreitung einzudämmen. Aus diesem Grund wird für Infizierte und Verdachtsfälle strikte Quarantäne angeordnet. Eine Corona-Quarantäne kann vom Gesundheitsamt erteilt werden.
2. In welchen Fällen muss ich in Quarantäne?
Der Begriff Quarantäne wird aktuell sehr leichtfertig verwendet. Jedoch befinden sich nur Personen tatsächlich in häuslicher Quarantäne, denen untersagt ist, das Haus bzw. den eigenen Wohnbereich zu verlassen. Im Gegensatz zu Ausgangsbeschränkungen sind in Quarantäne auch lebensnotwendige Erledigungen nicht mehr erlaubt. In Quarantäne befindliche Personen müssen von Angehörigen oder Freunden mit Lebensmitteln, Medikamenten, Hygieneartikeln und Ähnlichem versorgt werden.
In diesen Fällen wird aktuell eine Corona-Quarantäne angeordnet:
-
Infektion:
Sind Sie selbst infiziert, dann müssen Sie selbstverständlich in eine maximal zweiwöchige Quarantäne. Diese wird vom Gesundheitsamt angeordnet, sobald Sie positiv auf den Virus getestet wurden.
-
Verdachtsfall:
Ebenso müssen Sie in Quarantäne, wenn ein hohes Risiko besteht, dass Sie sich angesteckt haben. Hatten Sie engen Kontakt mit einem Corona-Infizierten oder haben Sie sich kürzlich in einem Risikogebiet aufgehalten, werden Sie als Verdachtsfall eingestuft. Unter engem Kontakt ist gemeint, dass Sie ein direktes Gespräch mit einer positiv getesteten Person hatten. Waren Sie lediglich in einem Raum, dann gelten Sie nicht als Verdachtsfall.
3. Was passiert bei einem Verdachtsfall in meiner Firma?
Besteht bei einem Arbeitskollegen der Verdacht, er könnte sich infiziert haben, werden Sie in der Regel von Ihrem Arbeitgeber nach Hause geschickt. Dort verweilen Sie solange, bis sich geklärt hat, ob es sich tatsächlich um eine Infektion handelt. In dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Dafür sorgt § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), da Sie aufgrund eines Betriebsrisikos von Ihrem Arbeitgeber vorsorglich nachhause geschickt wurden.
4. Was passiert, wenn sich ein Kollege infiziert hat?
Bei einem Infizierten innerhalb Ihres Unternehmens werden Sie sehr wahrscheinlich vom Gesundheitsamt kontaktiert. Denn der Infizierte muss alle Personen namentlich nennen, mit denen er engeren Kontakt in den letzten Wochen hatte. Daraufhin wird für Sie in der Regel ebenfalls eine Quarantäne angeordnet, welche in der Regel 14 Tage andauert.
Hatten Sie keinen direkten Kontakt mit dem infizierten Kollegen, liegt es im Ermessen Ihres Arbeitgebers, ob er auch die Angestellten, die nicht als Verdachtsfall gelten, nachhause schickt.
5. Bekomme ich weiterhin Geld, wenn ich gesund in Quarantäne muss?
Werden Sie vom Gesundheitsamt verpflichtend in Quarantäne gesteckt, dann erhalten Sie in der Regel weiterhin Gehalt. Dies gilt, wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt in einem Angestelltenverhältnis befinden. Wer für Ihr Gehalt aufkommen muss, ist jedoch abhängig davon, ob Sie Ihre Beschäftigung Zuhause weiterführen können oder nicht.
-
Home-Office möglich:
Ist es für Sie möglich, Ihre Arbeit weiterhin von Zuhause aus zu verrichten, dann können Sie also weiterhin Ihre Arbeitsverpflichtung erfüllen. Solange dies der Fall ist, erhalten Sie reguläres Gehalt von Ihrem Arbeitgeber.
-
Home-Office nicht möglich:
Üben Sie einen Beruf aus, der sich nicht im Home-Office ausführen lässt, oder sind die technischen Voraussetzungen nicht gegeben, gelten andere Regeln. In einem solchen Fall wird für Sie ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Da es Ihnen nicht erlaubt ist, in Ihrem Betrieb Ihre Arbeit weiterhin zu verrichten, greift das Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz – IfSG). Dennoch erhalten Sie regulär Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. Dieser kann sich das Gehalt, das er Ihnen während des Beschäftigungsverbots ausgezahlt hat, vom Gesundheitsamt erstatten lassen.
6. Wie lange bekomme ich Geld in Quarantäne?
Da Sie bei einer Corona-Quarantäne entweder ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung erhalten haben, sollten Sie sechs Wochen lang Ihren regulären Lohn gezahlt bekommen.
Dauert die Quarantäne länger als sechs Wochen an, ist die Krankenkasse zuständig, da nun Ihr Krankengeldanspruch greift. Nach Ablauf der sechsten Woche wird Ihnen ein Anteil Ihres Brutto- oder Nettogehalts von der Krankenkasse ausgezahlt. Maximal handelt es sich hierbei um 90 Prozent des Nettobetrags Ihres bisherigen Gehalts.
Sind Sie dagegen in der Lage, Ihrer Arbeit von Zuhause aus weiterhin nachzukommen, erfüllen Sie Ihre vertragliche Arbeitsverpflichtung. Somit sollten Sie unbeschränkt Ihr reguläres Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.
7. Kann ich selbst entscheiden, ob ich in Quarantäne gehe oder muss es vom Gesundheitsamt angeordnet sein?
Im Fall von infizierten Personen oder Verdachtsfällen entscheidet das Gesundheitsamt über die Vorsichtsmaßnahmen. Ordnet dieses eine häusliche Quarantäne an, dann ist diese verpflichtend. Bei Weigerung kann die Einhaltung sogar gerichtlich durchgesetzt werden, was bedeutet, dass man Sie zuhause einsperren kann.
Haben Sie Angst, sich in der Arbeit anzustecken, können Sie sich nicht einfach in Quarantäne begeben. Sie können Ihren Arbeitgeber um Home-Office bitten - sind aber dann weiterhin dazu verpflichtet, Ihrer Arbeit nachzugehen. Ebenso können Sie noch nicht genommene Urlaubstage verwenden, um dem Infektionsrisiko an Ihrem Arbeitsplatz zu entgehen. Arbeitnehmer, deren Arbeit nicht zuhause zu verrichten ist, müssen vom Arbeitgeber nachhause geschickt werden.
Ihre Rechte in der Corona-Krise
Alle Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen in Bezug auf die Corona-Krise erhalten Sie in den beiden Spezial-Folgen unseres Podcasts "Alles, was Recht ist."