Mit der Corona-Krise kam der Homeoffice-Boom. Viele Arbeitnehmer haben sich seitdem an das Arbeiten von Zuhause gewöhnt und es lieben gelernt. Vielen stellt sich nun die Frage, ob und wie sie dieses Privileg behalten können.
Habe ich grundsätzlich Anspruch auf Homeoffice?
SAP, Siemens oder auch die Telekom – viele Unternehmen wollen auch nach der Corona-Krise ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, von Zuhause aus zu arbeiten. Denn wie sich herausstellt, funktioniert das Konzept „Homeoffice“ in vielen Bereichen sehr gut. Die DAK-Gesundheit befragte diesbezüglich 7.000 Beschäftigte, die mittlerweile in Heimarbeit arbeiten. Davon gaben 56 % an, dass Sie viel produktiver arbeiten können, als im Büro.
Dennoch holen Arbeitgeber nach und nach Ihre Mitarbeiter in die Büros zurück – und das dürfen sie auch. Denn grundsätzlich gibt es in Deutschland bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das jedoch bald ändern. So äußerte er sich gegenüber der Bild am Sonntag wie folgt:
Ich arbeite an einem neuen Gesetz für ein Recht auf Homeoffice, das ich bis Herbst vorlegen werde. Jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz zulässt, soll im Homeoffice arbeiten können – auch wenn die Corona-Pandemie wieder vorbei ist.
Ob und wann ein solches Gesetz tatsächlich eingeführt wird, bleibt abzuwarten.
Grundsätzlich gilt jedoch: Sie müssen sich mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, ob Sie auch weiterhin von Zuhause arbeiten dürfen. Erlaubt Ihr Arbeitgeber Ihnen das Arbeiten von Zuhause nicht, sollten Sie sich dieser Aufforderung keinesfalls widersetzen. Im schlimmsten Fall können Ihnen sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.
Verständigen Sie sich mit Ihrem Chef auf ein festes Homeoffice-Modell, so sollten Sie dies auch im Arbeitsvertrag verankern lassen.
Wie geht Homeoffice richtig?
Wenn Sie im von Zuhause arbeiten, brauchen Sie Zum einen einen dienlichen Arbeitsplatz mit Bürostuhl, Schreibtisch und Bildschirm. Weder Ihnen noch Ihrem Arbeitgeber kann daran gelegen sein, dass Ihnen Ihr Arbeitsplatz irgendwann Rückenbeschwerden bereitet. Wenn Sie die Arbeitsmittel selbst kaufen, können Sie diese von der Steuer absetzten. Vorausgesetzt Sie nutzen die Gegenstände zu mindestens 10 Prozent beruflich. Für das Arbeitszimmer an sich sind die Anforderungen für die steuerliche Absetzung allerdings deutlich höher.
Ein anderes großes Thema ist die Einhaltung der Arbeitszeit. Auch wenn Sie Zuhause arbeiten, wird von Ihnen höchstwahrscheinlich erwartet, an bestimmten Zeiten erreichbar zu sein. In vielen Fällen vereinbaren Arbeitgeber und Kollegen hierfür eine Kernarbeitszeit. Um nachweisen zu können, dass Sie sich daran halten, ist es immer ratsam, die Arbeitszeiten zu dokumentieren.
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