Darf mir mein Chef die Nutzung meines Handys während der Arbeitszeit verbieten? Darf er mich kündigen, weil ich während der Arbeit zu viel am Handy hänge? Alle Antworten gibt es hier.
Muss der Betriebsrat einem Handyverbot zustimmen?
In einem Fall vor dem Hessischen LAG (Aktenzeichen: 5 TaBV 178/19) hatte ein Unternehmer mehrmals an seine Mitarbeiter appelliert, die private Handynutzung am Arbeitsplatz zu unterlassen. Nachdem seine Mitarbeiter seine Forderung missachtet hatten, sprach er ein Verbot der Nutzung von privaten Mobiltelefonen während der Arbeitszeit aus – ohne die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen. Dies sei rechtswidrig, meinte der Betriebsrat.
Daraufhin entschied das Hessische Landesarbeitsgericht im Juli 2020, dass Arbeitgeber die Nutzung des privaten Mobiltelefons während der Arbeitszeit ohne die Zustimmung des Betriebsrats verbieten dürfen.
Wie weit darf das Handyverbot am Arbeitsplatz gehen?
Die private Nutzung des Handys darf nur während der Arbeitszeit und nur innerhalb der Betriebsräume untersagt werden. In den Pausen und zuhause geht das nicht. Allerdings: Im Homeoffice könnte das Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit theoretisch auch gelten. Da dies im Homeoffice jedoch nicht kontrolliert werden kann, ist die Durchsetzung des Verbots im Homeoffice fast unmöglich.
Muss ich generell mit Konsequenzen rechnen, wenn ich während der Arbeitszeit aufs Handy schauen?
In vielen Betrieben wird die private Nutzung des Handys während der Arbeitszeit geduldet – jedenfalls solange, bis ein klares Verbot ausgesprochen wird. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass man deshalb nicht den ganzen Arbeitstag mit dem Schreiben privater Nachrichten oder in sozialen Medien verbringen darf. Das kann als Arbeitszeitbetrug ausgelegt werden und eine Abmahnung oder sogar Kündigung nach sich ziehen.
Wie hart die arbeitsrechtlichen Konsequenzen ausfallen können, hängt davon ab, wie gravierend die Vernachlässigung der Arbeitspflicht durch die Handynutzung war.
Für folgende Verstoße gab es in der Vergangenheit bereits fristlose Kündigungen:
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Arbeitszeiteinbuße von ca. 10 % über einen längeren Zeitraum
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Arbeitszeiteinbuße von ca. 90 bis 130 Minuten an mehreren Tagen
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Versenden von ca. 110 bis 180 privaten E-Mails an mehreren Tagen
Wenn auch Sie eine Kündigung wegen der Nutzung Ihres Handys am Arbeitsplatz erhalten haben, beraten wir Sie zunächst kostenfrei darüber, ob und wie Sie sich dagegen wehren können.
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