Deutsche Kreditbank (DKB) lenkt vor Gericht ein und zahlt Vorfälligkeitsentschädigung zurück

Wer Rechte aus einer der zahlreichen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der DKB herleiten will, musste bislang nicht nur zum Anwalt, sondern immer auch vor Gericht gehen – und zwar durch zwei Instanzen. Zuständig für die DKB sind die Landgerichte Berlin und Potsdam. Obwohl die DKB in allen von uns geführten Verfahren bislang unterlag, verweigerte sie sich stets beharrlich Vergleichen. Nachdem nunmehr die beiden Berufungsgerichte, das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht Brandenburg klare Signale gaben, bot die DKB Gansel Rechtsanwälte vor dem Landgericht Potsdam die ersten Vergleiche an.

Fehler bekannt – in Starrsinn verrannt?

Mittlerweile dürfte jeder Kreditsachbearbeiter wissen, welche Fehler seine Bank oder Sparkasse bei der Abfassung der Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkreditverträgen gemacht hat. Und jede Rechtsabteilung eines Kreditinstitutes kennt die einschlägigen Urteile der Gerichte, die widerrufsrelevante Fehler benennen und daraus ein „ewiges“ Widerrufsrecht für Darlehensnehmer folgern. Trotzdem lassen es einige wenige Kreditinstitute auf einen Rechtsstreit ankommen, weil sie offenbar meinen, dass die Hürden einer Klage gegen eine Bank viele Berechtigte davon abhalten, ihren Anspruch geltend zu machen. Dieser scheinbare Starrsinn ist wirtschaftlich hintersinnig. Denn bislang muss diese Kalkulation aufgegangen sein: Verweigern, von Wenigen verklagen lassen, verlieren und nur im Einzelfall zahlen. In Anbetracht der Fehlerquote in den DKB-Widerrufsbelehrungen und damit der Ansprüche der Darlehensnehmer gegen die DKB war das bislang wohl der kostengünstigste Weg. 

Unser Vergleichsfall

In unserem Fall ging es um die Rückforderung von ca. 10.000 € Vorfälligkeitsentschädigung. Außergerichtlich ließ die DKB wie immer nicht mit sich reden. So gab es einen Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht. Im Nachgang bot die DKB einen Vergleich: die Erstattung von 70% des Forderungsbetrages. Unser Mandant konnte entscheiden, ob er das Verfahren schnell beenden möchte oder aber, ob er „auf’s Ganze“ geht. Auch das ist letztlich eine wirtschaftliche Kalkulation.

Erste Gerichtsvergleiche – die Wende zu außergerichtlichen Vergleichen?

Im Interesse aller Beteiligten ist zu hoffen, dass die DKB neu rechnet und nicht in jedem für sie aussichtslosen Fall einen Prozess provoziert. Denn mit dem Ansteigen der absehbaren Niederlagen vor Gericht geht die Kalkulation für die DKB nicht mehr auf. Abgesehen davon, dass sich das Einlenken für die DKB „rechnen“ dürfte, geziemt sich dies für eine seriöse Bank, die damit wirbt, im Jahre 2015 als fairste Direktbank Deutschlands von Focus money bewertet worden zu sein.