Mythos 1: Der Partner verdiente gut, die Witwenrente ist demnach hoch
Nein! Je nach Wohnort in Deutschland zahlen die Rentenkassen nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung einen maximalen Betrag von 700 Euro aus. Im Westen der Republik sind es sogar nur 650 Euro. Der Betrag wird vor allem an den bereits eingezahlten Rentenbeiträgen des verstorbenen Partners bemessen. Kam es bereits im jungen Alter zum Todesfall, werden die Beträge meist wesentlich niedriger ausfallen. Zudem unterscheiden sich die Beiträge in die sogenannten „kleinen“ (25 % des Rentenanspruchs) oder „großen“ (55 bis 60 % des Rentenanspruchs) Witwenrenten. Anrecht auf die große Witwenrente haben beispielsweise Familienangehörige mit Kindern und Paare, die bereits vor der Gesetzesänderung für Hinterbliebenenrente im Jahr 2002 verheiratet waren.
Mythos 2: Die Witwenrente wird bis ans Lebensende gezahlt
Das stimmt nicht! Lediglich die große Witwenrente wird ein Leben lang ausgezahlt. Die sogenannte kleine Witwenrente wird sogar nur 24 Monate lang ausgezahlt. Unabhängig von der Art der Auszahlung kann sie sogar noch früher eingestellt werden, sobald der Hinterbliebene neu heiratet. Jedoch kann dann eine einmalige Abfindung auf die Rente beantragt werden. Mit einem formlosen Schreiben an die Rentenversicherung können Sie so das X-fache der durchschnittlichen monatlichen Witwenrente aus dem Jahr zuvor erhalten. Der Betrag ist dabei abhängig von der Art der Witwenrente.
Mythos 3: Ich kann trotz Witwenrente verdienen, was ich möchte
Nun ja, verdienen schon. Jedoch muss man ab bestimmtem Einkommen damit rechnen, dass die Witwenrente schrumpft. Die Beiträge können anteilig gekürzt werden, wenn man mit seinem Zuverdienst den Freibetrag von 950,93 Euro (im Westen) oder 937,73 Euro (im Osten) übersteigt.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Frau R. ist kinderlos und lebt im Westen Deutschlands. Nach dem Tod des Ehemannes arbeitet sie für 2.500 Euro brutto monatlich. Die Rentenversicherung zieht vom Bruttolohn die Steuern und Sozialabgaben ab und kommt so auf ein Nettoeinkommen vo 1.500 Euro. Davon wird der Freibetrag von 951 Euro abgezogen. Übrig bleiben 549 Euro wovon wiederum 40 %, also ca. 220 Euro errechnet werden. Exakt diese Summe wird dann auf die Witwenrente angerechnet. Statt 700 Euro bekommt Frau R. also nur 480 Euro Hinterbliebenenrente im Monat.