Diese Fehler sorgen für Mehrkosten
Die Grundsteuererklärung ist vor allem mit dem digitalen Tool Elster eine schwierige Aufgabe. Die Online-Plattform folgt bei der Erstellung eher einer Bürokraten-Logik, als einer Bürokratie-Logik. Und da viele Daten zur Immobilie von den Besitzern selbst geliefert werden müssen, können dabei Fehler gemacht werden, die für einen großen Steuerschaden sorgen könnten.
Was viele nicht wissen: Bestimmte Räume müssen zur Wohnfläche nur zum Teil oder gar nicht hinzugerechnet werden. Räume mit einer Raumhöhe von weniger als zwei Meter müssen nur zu 50 Prozent in die Wohnfläche berechnet werden. Balkone werden nur mit 25 Prozent in die Angaben einbezogen. Räume mit gar weniger als einem Meter fallen genau wie Kellerräume, Dachböden und Abstellräume vollständig aus der Berechnung heraus.
Auch bei der Frage nach einer Kernsanierung wird diese schnell mit einer Modernisierung verwechselt. Eine Kernsanierung liegt erst dann vor, wenn das Gebäude in einen Zustand versetzt wird, der nahezu dem Zustand eines neuen Gebäudes entspricht. Es reicht also nicht, wenn das Haus oder die Wohnung lediglich modernisiert wurde, also zum Beispiel eine neue Heizung, Fenster oder Bäder eingebaut wurden. Auch der Rohbau des Gebäudes muss mindestens teilweise erneuert worden sein. Das bedeutet, dass die Immobilie bis auf die tragende Substanz zurückgebaut wurde.
Fehler können auch im Nachgang korrigiert werden
Wer seine Grundsteuererklärung bereits an das Finanzamt gesendet hat, kann diese auch im Nachgang noch korrigieren. Wichtig dabei ist, dass Sie rechtzeitig handeln. Denn nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheids vom Finanzamt bleibt Ihnen noch einen Monat Zeit, gegen diesen Einspruch zu erheben, um falsche Angaben darin zu ändern.
Verstreicht diese Frist oder handeln Sie gar erst nach Erhalt des finalen Grundsteuerbescheids, der frühestens im Jahr 2024 versendet wird, ist es bereits zu spät. Dann werden die Bescheide rechtskräftig und Ihre Grundsteuer berechnet sich auch künftig anhand der zuvor gemachten Angaben. Mit unserem kostenlosen Musterschreiben können Sie innerhalb der Frist gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch erheben und Änderungen vornehmen
Kostenloses Muster zum Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid herunterladen
LAMA bietet eine unkomplizierte Lösung
Aus Fehlern lernt man? Besser man vermeidet sie von Beginn an. Gansel Rechtsanwälte und HSB Steuerberater mit LAMA ein Tool für die Grundsteuererklärung entwickelt, das Sie Schritt-für-Schritt durch die Erklärung führt. LAMA bietet dabei auch einen kostenfreien Rechner, mit dem die richtige Wohn- und Nutzfläche für die Immobilie ermitteln werden kann. Das Ganze gibt es zu einem Festpreis, der weitaus günstiger ist, als beim Steuerberater.
Mit dem Premium-Service wird die gesamte Grundsteuererklärung sogar vollständig von den Experten von LAMA übernommen. Dafür müssen lediglich die nötigen Unterlagen per Upload oder Post an LAMA versendet werden. Danach kümmert sich das Expertenteam zu einem Festpreis um die rechtssichere Erstellung der Grundsteuererklärung.