Ich bin krank - Wie läuft das mit der eAU?
Arbeitnehmer sind bei plötzlich auftretender Krankheit dazu verpflichtet, spätestens eine Stunde nach eigentlichem Arbeitsbeginn, ihren Arbeitgeber telefonisch oder per Mail über die Abwesenheit zu informieren. Diese Regelung bleibt auch weiterhin bestehen. In den meisten Fällen muss der Arbeitnehmer spätestens am dritten Tag seiner Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dies erfolgt nun digital. Nach seinem Arztbesuch muss der Arbeitnehmer nichts weiter unternehmen.
Der behandelnde Arzt schickt die eAU an die Krankenkasse seines Patienten. Der Personalbeauftragte oder der Finanzdienstleister fragt die eAU beim Kommunikationsserver der Krankenkasse an. Die Krankenkasse stellt die eAU zum Abruf bereit. Wichtig: Der Arbeitgeber darf die eAU nur abfragen, wenn der Arbeitnehmer ihn über sein Fehlen in Kenntnis gesetzt und wenn für den fraglichen Zeitraum ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer besteht oder bestanden hat. Der Arbeitnehmer bekommt auf Wunsch weiterhin einen Ausdruck für seine Unterlagen. Sollte es zu technischen Störungen kommen, kann jederzeit wieder auf die Papierform zurückgegriffen werden.
Was genau wird per eAU übermittelt?
Der Arbeitgeber erfährt auch weiterhin nur, dass der Arbeitnehmer krank ist und deswegen einen Arzt aufgesucht hat. Außerdem erfährt er die Dauer der zu erwartenden Fehlzeit. Der Arbeitgeber bekommt jedoch auch künftig keine konkreten Diagnosen mitgeteilt. Außerdem fließen die Daten nicht pauschal für alle Beschäftigten. Jeder Krankheitsfall muss einzeln angefragt werden. Jede Erst- und jede Folgebescheinigung werden individuell ausgestellt.
Wann keine eAU möglich ist
In einigen wenigen Fällen ist keine eAU möglich: Wenn das Kind krank ist, wenn der Erkrankte privat versichert oder als Minijobber in einem Privathaushalt tätig ist. Auch Privatpraxen können keine eAU ausstellen.