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Es steht außer Frage, dass die unzulässige Abschalteinrichtung willentlich entwickelt und eingesetzt wurde; sie war keineswegs die Folge eines “Fehlers” oder gar zufälliger Natur. Etwas Gegenteiliges wird auch von der Beklagtenseite (Anm.d.Red: Mercedes-Benz) nicht behauptet, die sich letztlich auf eine vermeintlich vertretbare Interpretation der Zulassungsvorschriften zurückzieht. Dies ist allerdings als reine Schutzbehauptung zu werten.
Az. 4 O1827/20
Az. 4 O1827/20
Die zuständigen Richter:innen führten hierzu weiter aus, dass Mercedes-Benz ihre eigenen Kund:innen in erheblicher Weise wirtschaftliche Schäden zufügten. Dessen waren sich die Verantwortlichen bewusst und nahmen diese Tatsache billigend in Kauf. Solch ein Verhalten wurde vom Landgericht als „besonders verwerflich“ eingeordnet.
Welche Personen Kenntnis von der massenhaften Implementierung hatten, kann nur vom Autokonzern konkret beantwortet werden. Auf eine entsprechende Antwort warten Betroffene, Juristen und Verbraucherschützer jedoch bis heute. Es sei aber ausgeschlossen, dass die gesamte Entwicklung und der Einbau ohne Kenntnis des Vorstands möglich gewesen wäre. Mit dieser Rechtsauffassung schloss sich das Gericht unserem klägerischen Vortrag ohne Weiteres an.
Mercedes-Benz hat gegenüber den US-amerikanischen Behörden und Gerichten längst eingeräumt, betrogen zu haben. In Deutschland versucht sich der Konzern wiederum aus eindeutigen Rechtslagen herauszuwinden. Unser erstrittenes Urteil vor dem Landgericht Bremen ist jedoch ein weiterer handkräftiger Beweis dafür, dass Mercedes-Benz immer wieder daran scheitert. Wir freuen uns darüber, dass unser Mandant angemessen für den Betrug an ihn entschädigt wurde.
Sebastian Schlote
Rechtsanwalt und Rechtsexperte im Abgasskandal
Viano besonders attraktiv für Gewerbetreibende
Konkret handelte es in dem Verfahren vor dem Landgericht Bremen um einen Mercedes-Benz vom Typ Viano 2.2 CDI BlueEfficiency mit eingebautem OM651-Motor. Das Fahrzeug war von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Dadurch bestand die Gefahr, dass jederzeit die Zulassung widerrufen werden konnte.
Der Mercedes-Benz Viano wurde als großes Familien- und Freizeitfahrzeug entwickelt. Er ist aber auch als Kleinbus oder Transporter erhältlich, was ihn besonders attraktiv für Gewerbetreibene macht. Allerdings hat Mercedes-Benz die Produktion des Viano im Jahr 2014 eingestellt und durch die V-Klasse ersetzt, der eine modernisierte und erweiterte Version des Viano ist.
Das Gericht stellte fest, dass im Viano gleich mehrere Abgas-Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Darunter folgende:
- Das Thermofenster: Diese Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass sich die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen reduziert oder sogar ganz ausschaltet. Bereits bei moderaten Außentemperaturen zwischen 7°C und 10°C lägen werden die geltenden Grenzwerte um ein 10-faches gesprengt. .
- Die Hot-Restart-Strategy: Die Abgasreinigung funktioniert nur solange sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Nach 15 Minuten auf dem Prüfstand, wird auch hier die Abgasreinigung reduziert oder komplett runtergefahren.
- Das On Board Diagnose System: Diese Einrichtung sorgt dafür, dass der nicht ordnungsgemäße Betrieb des Abgassystems gar nicht erst gemeldet wird.
All diese Abschalteinrichtungen haben zur Folge, dass Abgase ungefiltert in die Umwelt gelangen und damit nicht nur Natur, sondern auch dem Menschen schadet. Aufgrund des vorsätzlich, sittenwidrigen Einbaus der Abschalteinrichtungen, steht den betroffenen Autobesitzern ein angemessener Schadensersatz. So auch in diesem Fall. Unserem Mandanten wurde ein Schadensersatz in Höhe von 19.891,10 Euro aufgrund von vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits 135.012 km auf dem Tacho.