Diesen Platz belegt Deutschland im weltweiten Internet-Vergleich

Sie ärgern sich über zu langsames Internet? Dann geht es Ihnen wie zehntausenden anderen auch. Seit Dezember 2021 bis Juni 2022 gingen bereits rund 22.000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ein. Welchen Platz Deutschland im internationalen Vergleich belegt und wann Sie einen Anspruch auf Preisminderung haben, erfahren Sie hier.

Zehntausende Beschwerden seit Dezember

Deutschland belegt im Ranking für „Schnelles-Internet“ lediglich den 38. Platz. Damit hinkt Deutschland nicht nur im weltweiten, sondern auch im europaweiten Vergleich stark hinterher. 18 europäische Länder, darunter Rumänien, Dänemark, Frankreich, Liechtenstein, Ungarn, Spanien, Schweden, Niederlande, Luxemburg, Portugal, Norwegen, Malta, Andorra, Polen, Litauen, Lettland und Finnland dürfen sich über weitaus besseres Internet freuen.

Auch, wenn die Erweiterung von Glasfaser & Co. Verbesserungen gebracht haben, müssen sich Nutzer:innen in Deutschland immer noch über eingefrorene Bildschirme ärgern. Um Kund:innen einen besseren Schutz zu bieten, wurde am 1. Dezember 2021 das Telekommunikationsgesetz überarbeitet. Das Gesetz bietet betroffenen Internetnutzer:innen seitdem unter anderem die Möglichkeit, den Preis für das Internet zu mindern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Ab Mitte Dezember 2021 konnten Verbraucher:innen über die Breitbandmessungs-App der Bundesnetzagentur nachmessen, um wie viel schlechter ihr Internet ist, als vertraglich angegeben. Das haben zehntausende Verbraucher:innen auch getan und sich beschwert.

Minderungsrecht bei zu lang­samem Inter­net

Wenn Ihr Internetanbieter nicht die vertraglich versprochenen Leistungen erbringt, haben Sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Preisminderung oder auf eine außerordentliche Kündigung Ihres Vertrages. Um zu prüfen, wie schnell Ihre Internetverbindung tatsächlich ist, können Sie die Breitband-Desktop-App der Bundesnetzagentur nutzen. Wenn es Abweichungen zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gibt, sollten Sie Ihre Ansprüche in jedem Fall geltend machen.

Um Ihnen hierbei behilflich zu sein, haben wir 5 unterschiedliche Musterbriefe für Sie zusammengestellt. Diese können Sie nutzen, um den Mangel anzuzeigen und um Ihre Ansprüche durchzusetzen:

Mängel­anzeige

Um Ihrem Anbieter festgestellte Mängel mitzuteilen und eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen, können Sie den Musterbrief #1 nehmen.

Musterbrief #1 – Mängelanzeige: Hier kostenlos herunterladen.

Vertrags­anpassung

Wenn das Internet schlechter ist als vertraglich vereinbart, können Sie eine Vertragsanpassung über den Musterbrief #2 fordern.

Musterbrief #2 – Vertragsanpassung: Hier kostenlos herunterladen.

Außer­ordentliche Kündi­gung

Um Ihren Vertrag außerordentlich – ohne Einhaltung einer Frist – zu kündigen, können Sie den Musterbrief #3 nutzen.

Musterbrief #3 – Außerordentliche Kündigung: Hier kostenlos herunterladen

Störungs­meldung

Bei Totalausfall Ihres Internets nutzen Sie bitte Musterbrief #4.

Musterbrief #4 – Störungsmeldung: Hier kostenlos herunterladen

Schadens­ersatz­for­derung

Ihnen sind Anschlusskosten beim neuen Anbieter entstanden oder Sie mussten Geld für mobiles Datenvolumen aufwenden? Nutzen Sie Musterbrief #5 für eine Schadensersatzforderung.

Musterbrief #5 – Schadensersatzforderung: Hier kostenlos herunterladen

Ob kostenlose Musterbriefe oder spannende Verbrauchernews: Wir halten Sie einmal im Monat in unserem Newsletter auf dem Laufenden. Jetzt kostenlos abonnieren.