Ec- und Kreditkartenbetrüger werden beim Ausspähen der PIN (Skimming) immer raffinierter. Zudem häufen sich die Fälle, in denen der Betrug im Ausland – zumeist unter leichteren Voraussetzungen für die Täter – stattfindet. Bei allem Ärger, der mit den „unerwünschten“ Abhebungen für die geschädigten Karteninhaber verbunden ist - der Schaden kann gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut geltend gemacht werden. Nachfolgend ein aktueller Fall aus unserer Praxis:
Der Diebstahl
Unser Mandant absolvierte ein Auslandssemester in Chile. Als er von einer Kurzreise zurückkehrte, fand er sein Zimmer im Studentenwohnheim verwüstet vor. Bei dem Einbruch war neben Wertgegenständen auch die Kreditkarte unseres Mandanten entwendet worden.
Daraufhin überprüfte er sofort seine Kontobewegungen und stellte dabei fest, dass mit seiner Karte mehrmals Geld in Höhe von insgesamt mehreren tausend Euro abgehoben wurde.
Die Schadensanzeige bei der Bank
Unser Mandant meldete die missbräuchlichen Abhebungen seiner Bank in Deutschland. Diese verweigerte ihm den Schadensausgleich mit der Begründung, er habe die PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt oder einem Dritten mitgeteilt. Dadurch sei der Schaden verursacht worden.
Unsere Tätigkeit
Wir stellten fest, dass bei den missbräuchlichen Abhebungen das Tageslimit der Kreditkarte, das unser Mandant mit seiner Bank vereinbart hatte, überschritten worden war. Hierin sehen wir eine Pflichtverletzung der Bank, die die Höhe des Schadens erst ermöglicht hat. Ansonsten wäre es beim Überschreiten des Tageslimits zu keiner weiteren Auszahlungen gekommen. Außerdem konnten wir glaubhaft vortragen, dass unser Mandant bei einer Bargeldabhebung vor seiner Abreise ein Skimming-Opfer geworden war. Man hatte seine PIN an einem manipulierten Geldautomaten ausgespäht. Der sog. Anscheinsbeweis, den die Bank zur Abwehr ihrer Haftung bemühte – unser Mandant selbst habe fahrlässig seine PIN preisgegeben – konnte damit entkräftet werden.
Schadensausgleich
Die Bank erklärte sich so schließlich bereit, den vollen Schaden zu begleichen. Zudem übernahm sie die Anwaltskosten.
Unsere Empfehlung
Skimming lässt Bankkunden völlig schuldlos zu Opfern von ec- und Kreditkartenbetrügern werden. Geschädigte sollten sich bei missbräuchlichen Abhebungen von ihrem Konto weder mit dem Schaden abfinden noch sich von der Bank mit Vorwürfen abspeisen lassen.
Lassen Sie sich von uns beraten. Das Gespräch darüber, ob wir etwas für Sie tun können, ist für Sie kostenfrei!