ec-Karten-Missbrauch: Konto im Ausland geplündert – Bank muss den Schaden tragen

Inhaber von ec- und Kreditkarten werden nicht nur im Inland Opfer von Betrügern. In jüngster Zeit hatten wir mehrere Fälle, in denen unbekannte Täter im Ausland erheblichen Schaden angerichtet haben. Dabei werden die Kriminellen immer skrupelloser, wie der nachfolgende Fall zeigt. Umso bitterer, wenn dann die Banken ihre Kunden auf dem Schaden sitzen lassen. Doch auch hier konnten wir helfen.

Der Fall

Unser Mandant prüfte seine Kontoauszüge und stellte mit Entsetzen fest, dass ca. 5.000 € fehlten. Was war passiert? Während eines Besuchs in Barcelona wollte er mit seiner ec-Karte an einem Fahrscheinautomaten zahlen. Doch der Bezahlvorgang wurde nach Eingabe der PIN immer wieder abgebrochen, sodass er schließlich bar bezahlte.
Was unser Mandant zu diesem Zeitpunkt noch nicht ahnte: Er wurde gerade Opfer einer kriminellen Bande, die den Ticketautomaten derart manipuliert hatte, dass ein Bezahlvorgang mittels ec-Karte überhaupt nicht möglich war. Vielmehr wurde die PIN-Eingabe aufgezeichnet („Skimming“) und gelangte so in die Hände der Betrüger.
Nachdem die Täter die PIN unseres Mandanten „ausgespäht“ hatten, verfolgten sie ihn bis in eine Diskothek. Dort verabreichten sie ihm unbemerkt K.O.-Tropfen und entwendeten ihm die ec-Karte.
Unser Mandant meldete den Verlust seiner ec-Karte unverzüglich seinem Kreditinstitut, ließ die Karte sperren und erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Täter waren aber schneller. Sie hoben von seinem Konto Bargeld in Höhe von insgesamt ca. 5.000 € ab.
Als unser Mandant die missbräuchlichen Abhebungen bei seiner Bank reklamierte, lehnte diese eine Schadensregulierung mit der Begründung ab, er habe die Karte verspätet sperren lassen.

Unsere Tätigkeit

In den meisten Fällen versuchen die Geschädigten ihr Problem mit der Bank selbst zu lösen. Leider bleibt dieser verständliche Versuch nicht selten fruchtlos. So kam auch unser Mandant schließlich zu uns und beauftragte uns mit der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber seiner Bank. Wir rekonstruierten den Sachverhalt, begründeten den Schadenersatzanspruch und forderten die Bank zum Schadensausgleich auf.

Unser Erfolg

Die Bank buchte den kompletten Schadensbetrag auf das Konto unseres Mandanten zurück.