Erfolg im Abgasskandal: Fahrer eines VW Touareg 3,0 TDI erhält Kaufpreis zurück

Nun ist der Abgasskandal auch bei den großen Motoren und hochklassigeren Modellen angekommen – darunter der VW-Touareg 3,0 TDI, in dem gleich zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Auch unser Mandant war Besitzer dieser "schicken Mogelpackung". Aber mit der Hilfe unserer Anwälte wurde der Kaufpreis zurückverlangt – und das mit vollem Erfolg. Das Landgericht Ellwangen folgte unserer Argumentation und stellte sich auf die Seite unseres Mandanten – und gegen den VW-Konzern, der vergeblich versuchte, einen Vergleich zu erzielen.

Nun ist der Abgasskandal auch bei den großen Motoren und hochklassigeren Modellen angekommen – darunter der VW-Touareg 3,0 TDI, in dem gleich zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Auch unser Mandant war Besitzer dieser "schicken Mogelpackung". Aber mit der Hilfe unserer Anwälte wurde der Kaufpreis zurückverlangt – und das mit vollem Erfolg. Das Landgericht Ellwangen folgte unserer Argumentation und stellte sich auf die Seite unseres Mandanten – und gegen den VW-Konzern, der vergeblich versuchte, einen Vergleich zu erzielen.

Der Fall vor dem Gericht Ellwangen

Im Juni 2015 kaufte unser Mandant einen nagelneuen VW Touareg 3,0 TDI – ohne zu wissen, dass Volkswagen in dem Auto zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaute. Zum einen konnten durch die Vorrichtung geringere Abgaswerte im Prüfstand simuliert werden und zum anderen wurde eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränkte.

Diese Mogelei flog auf und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) startete im Dezember 2017 einen Rückruf der betroffenen VW Touareg. In diesem Zusammenhang wurde unser Mandant dazu aufgefordert, sich in die Werkstatt zu begeben, um dort eine neue Motorsoftware aufspielen zu lassen. Unser Mandant folgte dieser Aufforderung jedoch nicht. Mit unserer Hilfe verklagte er den VW-Konzern und forderte den Kaufpreis zurück. VW war hingegen der Meinung, weder das Fahrzeug zurücknehmen zu müssen, noch Schadensersatz zu zahlen.

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Die erfreuliche Entscheidung des Richters

Die Ansicht von VW teilte das Landgericht Ellwangen (Az. 2 O 278/18) nicht. VW wurde vom Landgericht dazu verurteilt, an den Kläger 43.696,79 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Vom ursprünglichen Kaufpreis wurde lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Außerdem musste VW das Fahrzeug unseres Mandanten zurücknehmen.

Der zuständige Richter stellte in seinem Urteil sehr schön heraus, warum VW sittenwidrig gehandelt hat. Es wurde erklärt, dass VW lediglich am Gewinnstreben interessiert war und unter diesem Aspekt bewusst ihre Kunden getäuscht und benachteiligt hat. Dahingehend wurde weiterhin im Urteil wörtlich ausgeführt:

Die bewusste Täuschung diente ersichtlich dem Zweck, den Absatz der Fahrzeuge, die mit dem manipulierten Motor ausgerüstet waren, zu begünstigen. Es handelt sich nicht nur um eine einfache Gesetzwidrigkeit, sondern um ein planmäßiges Vorgehen gegenüber den Aufsichtsbehörden und Verbänden, um die Nichteinhaltung der Emissionsvorschriften zu verschleiern. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte aus den genannten Zwecken auch mögliche Erkrankungen und Gesundheitsschädigungen vieler Menschen in Kauf genommen und sich damit abgefunden hat. All dies verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und verdient das Verdikt der Sittenwidrigkeit.

Landgericht Ellwangen, Az. 2 O 278/18

Die Entscheidung des Gerichts kommt jetzt vor allen den Kunden zu Gute, die vom Abgasskandal betroffen sind und ihren Diesel – nun auch mit 3,0-Liter und 4,2-Liter-Motor – loswerden wollen. Wenn auch Sie gegen VW vorgehen möchten, können Sie uns jetzt online beauftragen.

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Urteil lenkt Verbraucherrechte in die richtige Bahn

Seitdem der Abgasskandal bei VW und Co. publik wurde, setzten sich zahlreiche Betroffene zur Wehr und legten Klage ein. Doch im Verhältnis zu den Klagen kommt es weniger häufig zu Verurteilungen des mächtigen VW-Konzerns. Der Hauptgrund: VW vergleicht sich im Vorfeld mit vielen Kunden und lässt es damit nicht zu einer Urteilsverkündung kommen. Aufgrund der im Verhältnis wenigen Erfolgsurteile entsteht schnell der Eindruck, dass sich ein Vorgehen gegen VW, Audi & Co. nicht lohnt, weil die Herstellen am längeren Hebel sitzen. Das stimmt aber nicht.

Auch in unserem Fall wurde die Vergleichsbereitschaft unseres Mandanten angefragt. Was unser Mandant jedoch ausschlug, um ein aussagekräftiges Urteil zu erwirken. Dieses Urteil setzt ein Zeichen für alle Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit einem 3,0 Liter TDI Motor der Marken VW, Audi, und Porsche.

Holen Sie sich Ihre Entschädigung, indem Sie Ihre Rechte geltend machen. Wir helfen Ihnen dabei.

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Wer kann von dem Urteil profitieren?

Von diesem Urteil können zunächst einmal alle VW-Touareg-Besitzer mit diesem 3,0-Diesel Motor profitieren. Allerdings betrifft es nicht nur VW-Modelle, sondern auch Modelle der Marken Audi und Porsche. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen auf, wo dieser 3,0-Liter-Diesel-Motor (TDI) verbaut wurde.

Marke Modelle Euronorm Motorenmodelle
Audi Audi A4 Euro 6 EA897, EA897evo
  Audi A5, Q5 Euro 6 EA897, EA897evo, EA897evo2
  Audi A6 Euro 6 EA897, EA897evo, EA897evo2
  Audi A7, Q7 Euro 6 EA897, EA897evo, EA897evo2
  Audi A8 Euro 5 und 6 EA897
VW VW Touareg II Euro 6 EA897evo
  VW Phaeton Euro 5 EA897
  VW Amarok Euro 6 Ea897, A897evo
Porsche Porsche Cayenne II Euro 5 und 6 EA897, EA897evo
  Porsche Panamera Euro 5 EA897
  Porsche Macan Euro 6 EA897evo

Auch Sie fahren ein betroffenes 3,0 Liter-Modell?

Wenn auch Sie ein entsprechendes 3,0 Liter-Diesel fahren, legen wir Ihnen nahe, jetzt zu handeln. Egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir finden Wege, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Auf diesem Weg gibt es mehrere Möglichkeiten, damit Sie Ihr Recht geltend machen können:

1. Fordern Sie Schadensersatz

Wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten, aber trotzdem entschädigt werden wollen, können Sie Schadensersatz bis zu 10.000 Euro einfordern.

2. Rückgabe des Fahrzeuges gegen Kaufpreis oder Neufahrzeug

Wie im vorliegenden Urteil hat unser Mandant die Rückgabe des Fahrzeuges gegen den Erstattung des Kaufpreis eingefordert und war erfolgreich. Aufgrund des stetig steigenden Wertverlustes Ihres Diesel-PKW sowie bevorstehenden Fahrverboten lautet unsere klare Empfehlung daher: Fordern Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos zurück oder verlangen Sie ein vergleichbares Neufahrzeug.

3. Rückabwicklung des Kredit- oder Leasingvertrages

Aufgrund von fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen in Kredit- oder Leasingverträgen können Sie noch nachträglich Ihre Verträge widerrufen. Bei erfolgreicher Rückabwicklung bekommt der Kunde sein Geld zurück und kann sein Fahrzeug zurückgeben. Wir prüfen im Zuge der Online-Beauftragung kostenfrei, ob diese Option auch in Ihrem Fall möglich ist.

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Beauftragung ohne Kostenrisiko

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Bei uns ist es egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Sie müssen lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Jetzt Schadensersatz im Abgasskandal durchsetzen

Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt für Sie alle Kosten, die durch die Vertretung entstehen. Nur im Falle eines Erfolgs erhält der Prozesskostenfinanzierer eine sogenannte Erfolgsprovision. Dieses beträgt bei der außergerichtlichen Durchsetzung 15 % vom Streitergebnis. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Prozesskostenfinanzierer Ihnen nach erneuter Prüfung und bestehenden Erfolgschancen ein individuelles Prozessfinanzierungsangebot für die Klage erstellen.

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