Erfolgreicher Widerruf der Rest­schuld­versicherung

Kaum eine Versicherung ist so umstritten wie die Restschuldversicherung: Zu intransparent, überflüssig und zu viele Ausschlussklauseln. Es ist nachvollziehbar, dass sich deshalb viele Kreditnehmer von ihrer Restschuldversicherung trennen möchten. Wir zeigen Ihnen anhand eines unserer Erfolgsfälle, wie Sie durch eine nachträgliche Rückabwicklung Ihr Geld zurückbekommen – auch dann, wenn Ihr Darlehen bereits vollständig von Ihnen zurückgezahlt wurde.

Das einem Darlehensnehmer nach dem Haustürwiderrufsgesetz zustehende Widerrufsrecht erlischt nicht [...], wenn die vollständige Ablösung des Darlehens [...] erfolgt ist.

BGH

Urteil vom 14. November 2009

BGH

Urteil vom 14. November 2009

Sie sehen, je höher die Versicherungskosten zu Beginn des Vertrages sind, desto höher fallen am Ende Ihre Kreditsumme und der Betrag der zu zahlenden Zinsen aus.

Wenn auch Sie Ihre Restschuldversicherung für überflüssig halten, wenden Sie sich einfach an uns. In einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Restschuldversicherung auf die Möglichkeit der Rückabwicklung.

Zum Online-Formular: Kostenfreie Erstberatung