Unser Mandant wollte seinen Darlehensvertrag zur Finanzierung seines Skoda Octavia widerrufen - und das vier Jahre nach Abschluss. Mit einem erfolgreichen Widerruf würde er die seit dem gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückerstattet bekommen. Die SKODA Bank wies den Widerruf zunächst zurück. Vor dem Landgericht (LG) Waldshut-Tiengen (Az. 1 0 249/18) konnten wir jedoch erfolgreich dagegen vorgehen und für unseren Mandanten die geleistete Anzahlung sowie alle gezahlten Raten zurückholen.
Mandant widerruft Autofinanzierung bei der SKODA Bank
Am 18. August 2014 schloss unser Mandant einen Darlehensvertrag über nominal 20.060 Euro mit der SKODA Bank ab. Den Geldbetrag hatte er dafür genutzt, einen Neuwagen des Automodells Skoda Oktavia III Combi 2.0 TDI zu einem Kaufpreis von 29.060 Euro zu erwerben. Im Jahr 2018 widerrief unser Mandant den Darlehensvertrag und verlangte damit die Rückabwicklung der Finanzierung und den damit verbundenen Kaufvertrag.
Normalerweise bekommen Kunden von der Bank eine zweiwöchige Widerrufsfrist. Auf diese Frist verwies auch die SKODA Bank und lehnte den Widerruf ab – zu Unrecht, wie sich herausstellte.
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Fehlende Pflichtangabe macht Widerruf möglich
Die Wirksamkeit des nachträglichen Widerrufes begründeten wir damit, dass der Darlehensvertrag Fehler auswies. Zum einen fehlten im Vertrag einige notwendige Pflichtangaben. Beispielsweise wurde kein genauer Sollzinssatz angegeben. Ein für diese Angabe vorgesehenes Feld blieb leer:
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SKODA Bank korrigiert ursprünglichen Fehler und macht dabei neue Fehler
Solange vom Kunden der Vertrag nicht widerrufen wurde, hat die Bank laut Gesetz die Möglichkeit, ihre Angaben im Vertrag noch nachträglich zu korrigieren. Voraussetzung einer solchen Nachholung ist, dass der Kunde eine bestimmte Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrags erhält.
In unserem Fall hat auch die SKODA Bank ebenfalls Korrekturen vorgenommen. Zwar war nun in der Darlehensannahmeerklärung der Sollzinssatz angegeben. Die SKODA Bank hat in diesem Fall jedoch versäumt, die oben genannten Anforderungen richtig umzusetzen. Zum einen fehlte der vorgeschriebene Hinweis auf den Beginn der neuen und verlängerten Widerrufsfrist, zum anderen stellte die Darlehensannahmeerklärung der SKODA Bank keine „Vertragsurkunde" im Sinne des Gesetzes dar.
Viele Autokreditverträge enthalten Fehler, die zum Widerruf berechtigen. Wenn auch Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben und die bereits gezahlten Raten plus Anzahlung erstattet bekommen möchten, sollten Sie Ihren Vertrag prüfen lassen. Über unseren Online-Check und die kostenfreie Ersteinschätzung erfahren Sie, wie groß Ihr wirtschaftlicher Vorteil eines Widerrufs wäre und wie Ihre Chancen stehen.
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Wie hat das Landgericht entschieden?
Entgegen der Auffassung der SKODA Bank entschieden auch die Richter, dass der Widerruf des Darlehensvertrages wirksam ist. Die SKODA Bank wurde deswegen dazu verurteilt, die geleistete Anzahlung sowie die Raten an unseren Mandanten zurückzuzahlen. Lediglich die niedrigen Kreditzinsen bis zum Widerruf und eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wurden abgezogen. In Zahlen ausgedrückt bedeutete das für unseren Mandanten, dass er 18.981,96 Euro nebst Zinsen zurückbekam. Sein Fahrzeug konnte er an die Bank zurückgeben.
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