Das Landgericht München hat nun ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Ein Leasingnehmer hatte seinen Vertrag widerrufen, weil keine ordnungsgemäße Belehrung über die Widerrufsrechte stattgefunden hat. Das Gericht gab dem Kläger Recht – viel erstaunlicher war jedoch, dass dieser keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer an die Leasingfirma zahlen musste. Die Entscheidung des LG München zeigt, dass der Widerrufsjoker besonders bei Leasingverträgen erfolgreich eingesetzt werden kann.
Widerruf auch bei Leasingvertrag erfolgreich
Bereits mehrere Gerichte entschieden, dass Autokäufer ihren Kreditvertrag noch Jahre später widerrufen können, wenn sie nicht ausreichend oder fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt worden sind. Die Kläger bekamen die geleistete Anzahlung und alle gezahlten Raten vom Finanzdienstleister zurückerstattet. Dieses Prinzip kann auch für Leasingverträge übertragen werden. Nun wurde vom Landgericht München (10 O 9743/18) das erste Urteil zum Widerruf eines Leasingvertrags gefällt.
Ein Kunde der Sixt Leasing SE hatte seinen Leasingvertrag aus dem Jahr 2014 mit dem Argument widerrufen, dass man ihn nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsrechte aufgeklärt hatte. Finden sich tatsächlich fehlerhafte oder unverständliche Passagen in den Verträgen, hat die Widerrufsfrist von zwei Wochen nie zu laufen begonnen. Der Vertrag kann also Jahre nach Leasingbeginn noch widerrufen werden. Zudem ließen sich fehlerhafte Informationen zu den Verzugszinsen und zur Kündigung im Vertag des Klägers finden.
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Keine Nutzungsentschädigung ist zu zahlen
Doch das Urteil wies noch eine weitere Besonderheit auf: In der Regel verlangt das Gericht vom Darlehens- oder Leasingnehmer die Zahlung einer Nutzungsentschädigung pro gefahrenen Kilometer an die Autobank oder den Leasinggeber. Doch das LG München traf eine bemerkenswerte Entscheidung und sah davon ab, den Kläger zu einem Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zu verpflichten. Der Widerruf seines Leasingvertrags ist für den Kläger also ideal ausgegangen. Alle gezahlten Leasingraten werden zurückerstattet und da keine Nutzungsentschädigung fällig wird, ist der Leasingnehmer das Fahrzeug also für einige Jahre vollkommen kostenlos gefahren.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass auch Leasingnehmer gute Chancen beim Widerruf ihres Vertrags haben. Möchten auch Sie Ihren Leasingwagen loswerden und die Raten zurückerstattet bekommen? Nutzen Sie unseren Online-Rechner und die kostenfreie Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Fehler in Ihrem Leasingvertrag zu finden sind. Wir erklären Ihnen, ob ein Widerruf in Ihrem Fall Sinn macht. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung beauftragen möchten. Vorher fallen für Sie keine Kosten an.
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So können auch Sie vom Widerrufsjoker profitieren
Falls auch Sie einen Leasingvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen haben, mit dem Sie nicht mehr zufrieden sind, dann sollten Sie über die Option, Ihren Widerrufsjoker einzusetzen, nachdenken. Da sich in einem Großteil der Leasingverträge fehlerhafte Informationen zur Kündigung oder zum Widerruf finden, haben Sie gute Chancen, auch Jahre nach Abschluss des Vertrags diesen noch zu widerrufen. Aufgrund der fehlerhaften oder unverständlichen Passagen hat die zweiwöchige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und ein Widerruf ist auch Jahre später noch möglich.
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