Gleichstellungsministerin möchte Tabu brechen
Spanien will Frauen mit Menstruationsschmerzen künftig Krankentage gestatten — als erstes Land in Europa. Unter Vorlage eines ärztlichen Attests sollen Frauen künftig dem Arbeitsplatz fernbleiben dürfen. Der Lohn soll weiterhin gezahlt werden – und zwar so lange, wie die Schmerzen andauern. Gleichstellungsministerin Irene Montero erklärte im Parlament, mit der neuen Regelung solle ein gesellschaftliches Tabu gebrochen werden. Das spanische Unterhaus hat in erster Lesung den Gesetzentwurf beschlossen: 190 Abgeordnete stimmten dafür, 154 dagegen bei fünf Enthaltungen. Der Entwurf muss vom Senat verabschiedet werden. Eventuell muss das Oberhaus ihn noch einmal abändern und an das Abgeordnetenhaus zurückgegeben.
Die neue Regelung ist jedoch nicht unumstritten: Die UGT, eine der beiden größten Gewerkschaften des Landes, befürchtet, dass es Arbeitgeber davon abhalten könnte, Frauen bei der Stellenvergabe zu berücksichtigen und mehr Männer einzustellen. Auch einige Frauenrechtler:innen sehen den Entwurf kritisch. Die sozialistische Wirtschaftsministerin Nadia Calviño erklärte, dass die Regierung derzeit an mehreren Versionen des Gesetzes arbeitet, um sicherzugehen, dass Frauen am Arbeitsplatz durch die geplanten Maßnahmen nicht benachteiligt werden.
Menstruationsurlaub auch in Deutschland?
In Europa wären freie Tage bei Regelschmerzen einzigartig, und auch weltweit haben nur wenige Länder ein solches Gesetz verankert — in Japan, Indonesien und Sambia gibt es diese Regelung beispielsweise bereits. Aber wie sieht es eigentlich in Deutschland aus? Was können Frauen hierzulande tun, wenn sie aufgrund starker Regelschmerzen arbeitsunfähig sind?
Grundsätzlich gelten Menstruationsbeschwerden in Deutschland nicht als Krankheit. Eine Krankschreibung ist allerdings dennoch möglich und in vielen Fällen natürlich notwendig. Wenn Sie aufgrund von Regelschmerzen nicht arbeiten können, können Sie sich also krankschreiben lassen. Ein Gesetz, das Frauen freie Tage bei Menstruationsschmerzen gewährt, ist in Deutschland also nicht unbedingt notwendig. In den meisten Fällen reicht eine Krankschreibung für die Lohnfortzahlung aus; zudem darf der Arbeitgeber ohnehin nicht nach dem genauen Krankheitsverlauf oder Krankheitsgrund fragen.
Der Gesetzentwurf in Spanien ist dennoch ein wichtiger Schritt, der auch Deutschland voranbringen könnte. Regelschmerzen werden in den meisten Fällen nicht als Krankheit angesehen, obwohl die Beschwerden in vielen Fällen zur Arbeitsunfähigkeit führen.