Jüngst tauchten geheim gehaltene Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) auf. Darunter auch ein Bescheid, in dem nachzulesen ist, dass das KBA bereits im Jahr 2017 von den illegalen Abschalteinrichtungen in den Audi-Modellen Q5 und SQ5 gewusst hat. Betroffene hätten mit diesen Dokumenten bereits deutlich früher klagen können.
Audi Q5 und SQ5 3,0 Liter manipuliert
Das KBA hat bereits im Jahr 2017 die Audi-Modelle Audi Q5 und SQ 5 mit 3,0-Liter-Dieselmotoren der Euro-6-Norm unter die Lupe genommen. Dabei kam heraus, dass in beiden Modellen gleich vier unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Diese wurden vom KBA in den Strategien A bis D dargestellt:
- Strategie A und B: Bei diesen beiden Strategien handelt es sich zum einen um das Aufheizen (A) und das "Alternative Aufheizen" (B). Das bedeutet, dass beim Starten das Aufheizen des Motors durch die Strategien A und B so gedrosselt wird, dass die Überschreitung des Stickoxid-Grenzwertes von 80 Milligramm pro Kilometer auf dem Prüfstand verhindert wird. Beim Verlassen des Prüfstandes schaltet sich diese Strategie aus. Es werden viel mehr Stickoxide ausgestoßen, als eigentlich erlaubt.
- Strategie C: Wie auch bei vielen anderen Audi-Modellen mit 3,0 Liter Hubraum besitzen die SUVs keine Re-Entry-Funktion, mit der ein erneuter Einstieg in die Strategie A ermöglicht wird. Das bedeutet, dass der erhöhte Schadstoffausstoß durch eine höhere Motortemperatur ungehindert stattfinden kann.
- Strategie D: Weiterhin gibt es zwei Modi für die Einspritzung von Reagens. Diese Reagens wird in der Theorie in die Abgase eingespritzt und verringert während der Fahrt den Anteil an Stickoxiden. In den genannten Fahrzeugen gibt es jedoch einen Modus, der auf dem Prüfstand funktioniert (und deutlich weniger Stickoxide zur Folge hat) und einen Modus für den normalen Straßenbetrieb. Beschleunigt das Auto und fährt mit erhöhter Geschwindigkeit, wird die Einspritzung von Reagens gedrosselt.
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Mehrere Gespräche mit Audi konnten Rückruf nicht abwenden
In dem Bescheid heißt es weiter, dass bereits im Oktober 2017 Gespräche mit den Verantwortlichen stattfanden. Die zur Verfügung gestellten Informationen reichten jedoch nicht aus, um das KBA zu überzeugen. Im Gegenteil: Die eingereichten Dokumente bestätigten lediglich, dass es sich um eine illegale Abschalteinrichtung handelt.
Das KBA ordnete deswegen an, unter anderem folgende Maßnahmen durchzusetzen:
Audi hatte bis zum 29. Dezember 2017 Zeit, um entsprechende technische Maßnahmen zu ergreifen sowie einen Zeitplan zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit zu erstellen. Audi rief seine Fahrzeuge jedoch erst über ein Jahr später in die deutschen Werkstätten zurück.
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Rückruf von Audi erst über ein Jahr nach dem KBA-Bescheid
Das KBA veröffentlichte am 7. Februar 2019 den Rückruf für den Q5 in ihrer Rückrufdatenbank. Für den SQ5 wurde der Rückruf am 12. Dezember 2018 veröffentlicht. Bei beiden Modellen heißt es in der Beschreibung des Rückrufs wie folgt:
Spätestens jetzt sollten Sie sich wehren – ohne Kostenrisiko
Für die betroffenen Audi-Fahrer ist es umso ärgerlicher, dass das Bundesamt diese Dokumente so lange unter Verschluss gehalten hat. Denn allein der Bescheid des KBA wäre grundsätzlich Beweis genug gewesen, um seine Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. In dieser Zeit mussten Besitzer einen weiteren Wertverlust ihres Fahrzeuges hinnehmen.
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