Das Handelsblatt enthüllte am 5. August 2019 Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), die Millionen von Fahrzeugbesitzer betreffen. Darunter ein Bescheid, in dem steht, dass Prüfer des KBA bereits am 26. April 2018 eine illegale Abschalteinrichtung in den Fahrzeugen Audi A6 und Audi A7 fanden. Die Crux: Betroffene hätten bereits zu diesem Zeitpunkt klagen können.
Audi A6 und A7 3,0-Liter-Diesel betroffen
Der Bescheid vom KBA befasst sich mit den Fahrzeug-Modellen Audi A6 und A7 3,0-Liter-Diesel der Euro-6-Norm mit EA 897 Motor. Dem Bescheid lässt sich entnehmen, dass das KBA bereits im April 2018 den Verdacht hegte, dass in beiden Fahrzeugmodellen eine unzulässige Abschaltung im Emissionskontrollsystem eingebaut wurde. Auch die vorgelegten Dokumente von Audi begründeten diesen Verdacht. Dazu führt das KBA in ihrem Bescheid aus:
Audi A6, A7 3,0 Liter, Diesel Euro 6 (Bi-Turbo)
Auch bei den "Turbomodellen" wurden illegale Abschalteinrichtungen gefunden, die einen erhöhten Stickoxidausstoß auf der Straße aufweisen. Hierbei handelt es sich um verschiedene Strategien, die das KBA in die Strategien A bis C eingeteilt hat.
Audi A6, A7, 3,0 Liter, Typ 4G, Diesel Euro 6
Ähnlich sieht es auch mit dem Audi vom Typ "4G" aus. Hier teilte das KBA die Strategien in die Buchstaben A bis D ein. Es wurden also noch mehr Auffälligkeiten am Fahrzeug gefunden.
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Rückruf von Audi erst Ende 2018
Um die manipulierten Fahrzeuge von der Straße zu holen, forderte das KBA den Audi-Konzern zu folgenden Maßnahmen auf:
- Die Produktion so umzustellen, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen mehr verbaut werden.
- Alle unzulässigen Abschalteinrichtungen aus dem Emissionskontrollsystem zu entfernen.
- Alle betroffenen, produzierten Fahrzeuge umzurüsten.
Der offizielle Rückruf der Modelle wurde erst am 21. November 2018 in der Rückrufdatenbank des KBA öffentlich gemacht. Unter dem Hersteller-Code 23X6 lässt sich nachlesen, dass der Rückruf durchgeführt wird, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen:
Warum waren die Bescheide so lange geheim?
Das KBA argumentiert, dass es sich bei den Bescheiden um Betriebsgeheimnisse handelt, die nicht veröffentlicht werden dürfen. Fakt ist jedoch, dass zahlreiche Fahrzeugbesitzer zu lange darüber im Unklaren gelassen worden sind, dass sie eine Mogelpackung gekauft haben. Schon längst hätten die Betroffenen gegen Audi klagen und ihre zustehenden Schadensersatzansprüche geltend machen können.
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