In den geleakten Dokumenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) spielt auch der Porsche Cayenne S eine Rolle. Bei der Luxus-Karosse des Stuttgarter-Autobauers wurde ebenfalls fleißig an den Abgaswerten manipuliert und auch hier hat das KBA die entsprechenden Bescheide nicht veröffentlicht. Betroffene sollten spätestens jetzt aktiv werden, um sich ihre Entschädigung zu sichern.
Illegale Abschalteinrichtung beim Porsche Cayenne S mit 4,2-Liter-Motor
Laut den vom Handelsblatt veröffentlichten Dokumenten fanden die Prüfer des KBA zwei illegale Abschalteinrichtungen im Porsche Cayenne S mit 4,2-Liter-Dieselmotor der Euro-6-Norm. Diese wurden vom KBA "Strategie Überdosierung" und "Strategie Reduzierung Reagensverbrauch bei Restreichweite < 2.400 km", genannt.
Die unzulässigen Strategien führen dazu, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen erhöhte Stickoxidemissionen aufweist. Aus dem geleakten Bescheid vom 14. Mai 2018 lässt sich herauslesen, dass bereits Ende 2017 Gespräche und Anhörungen hinsichtlich der Abschalteinrichtungen stattgefunden haben. Dabei anwesend waren Vertreter von der Porsche AG und der Audi AG.
Das KBA entlarvte Porsche bereits im Mai 2017
Aufgrund der gefundenen Abschalteinrichtungen forderte das KBA Porsche dazu auf, alle unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen zu entfernen:
Das KBA hatte hierzu am 18. Mai 2018 eine Pressemitteilung mit der Überschrift: "Rückruf Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI", auf ihrer Webseite veröffentlicht:
Wann der Kunde mit einer Freigabe des Maßnahmenpakets rechnen kann, bleibt offen. Wer sich auf der Webseite von Porsche detailliertere Informationen zum Rückruf erhofft, wird auch hier enttäuscht. Allein der Fakt, dass überhaupt ein Rückruf angeordnet wurde, ist schwer zu finden.
Die relevanten Informationen verstecken sie unter dem Reiter "Porsche Newsroom". Wer sich dann noch die Mühe macht, in die Suchleiste "Rückruf" einzugeben, stößt auf einen Artikel vom 1. Januar 2019 mit der Überschrift "Porsche und Diesel". Dort steht im letzten Absatz des langen Artikels folgender Satz:
Das KBA hat Porsche für die Fahrzeuge vom Typ Cayenne 4,2-Liter-V8-Diesel (Euro 5 und Euro 6) und Panamera 4,0-Liter-V8-Diesel (Euro 6) jeweils Bescheide über einen Rückruf erteilt. Nach Genehmigung der technischen Lösung werden die Fahrzeughalter von den zuständigen Porsche-Partnern kontaktiert.
Eine Veröffentlichung unter der banalen Überschrift "Porsche und Diesel" und zudem noch acht Monate nach Rückruf-Anordnung zeigen, dass die Aufklärungsbereitschaft der Hersteller sich in Grenzen hält. Was an dieser Stelle jedoch besonders ärgerlich ist: Allein der Bescheid des KBA ist ein ausreichender Beweis dafür, dass Porsche seine Kunden betrogen hat. Betroffene hätten also schon vor über einem Jahr erfolgreich ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Porsche geltend machen können.
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Nicht mehr warten, jetzt aktiv werden
Wie lange die Genehmigung der technischen Lösungen dauern wird, lässt sich nicht abschätzen. Auch wann es letztlich zu einem verpflichtenden Rückruf vom Hersteller kommt, ist noch unklar. Bisher ist über ein Jahr vergangen. Derweil ist eine Vielzahl an manipulierten Fahrzeugen auf den Straßen unterwegs, die nicht nur Mensch und Umwelt schaden, sondern auch dem Portmonee jedes Einzelnen. Denn mit jedem Kilometer, der gefahren wird, steigt der Wertverlust des Fahrzeuges und die Nutzungsentschädigungszahlung, die in der Regel vom Kaufpreis abgezogen wird.
Deswegen sollten Sie als Betroffener den Rückruf bei Porsche nicht abwarten, sondern jetzt handeln!
KBA-Bescheid ein ausreichender Beweis
Es steht fest, dass durch die Veröffentlichung der KBA-Bescheide die Erfolgsaussichten jedes Betroffenen deutlich gestiegen sind. Die Sie halten bereits durch den jetzt veröffentlichten Bescheid einen Beweis in der Hand, um gegen den Hersteller erfolgreich vorgehen zu können.
Lassen Sie also keine Zeit mehr verstreichen, sondern werden Sie jetzt aktiv. Wir helfen Ihnen dabei, erfolgreich gegen Porsche Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – Sie tragen dabei keinerlei Kostenrisiko.