Entschädigung bei Gepäckverlust
Egal, ob Sie mit Lufthansa, KLM oder Iberia geflogen sind. Wenn der Koffer verspätet auftaucht oder auf dem Rückweg gar nicht mehr ankommen will, sollten Sie Ihre Ansprüche kennen und wissen, was Sie tun müssen. Bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck haftet der vertragliche Luftfrachtführer – also die Fluglinie.
Wenn Ihr Koffer also nicht auf dem Gepäckband auftaucht – egal, ob am heimischen Flughafen oder am Urlaubsort – müssen Sie den Verlust zuerst melden. Das ist die Voraussetzung, um eine Entschädigung erhalten zu können. Schäden oder der Verlust Ihres Gepäcks müssen binnen 7 Tagen gemeldet werden, entweder am sogenannten Lost-and-Found-Schalter oder manchmal auch über Online-Formulare. Manche Airlines bieten für solche Fälle sogar „Notfallkoffer“ oder Notfall-Sets an. Bei einer Pauschalreise melden Sie den Verlust bzw. Schaden direkt Ihrem Reiseveranstalter und Reiseleiter.
Taucht ein Koffer nach 21 Tagen nicht mehr auf, gilt er als verloren. In diesem Fall muss die Fluglinie dann sowohl Koffer als auch Inhalt ersetzen.
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So kommen Sie an Ihre Entschädigung für Ihren verlorenen Koffer
Wenn Ihr Koffer am Urlaubsort verspätet ankommt oder sogar gar nicht, müssen Sie sich vermutlich mit dem Notwendigsten ausstatten, wie Zahnbürste, Unterwäsche, ggf. Kleidung. Bewahren Sie hiervon alle Belege gut auf. Die Airline muss Ihnen notwendige und angemessene Anschaffungen erstatten.
Grundsätzlich haften Fluggesellschaften maximal mit ca. 1.400 bis 1.600 Euro pro Fluggast bei verschwundenen Gepäck – das gilt allerdings unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke. Ersetzt wird nur der Wert, den die verlorenen Dinge – Koffer und Inhalt – zum Zeitpunkt der Reise noch hatten.
Wenn Sie Wertsachen im Koffer transportieren, die über die Haftungsgrenze hinaus gehen, empfiehlt es sich, vor der Reise gegen einen Zuschlag eine Wertdeklaration abzugeben, um so die Haftungsgrenze zu erhöhen. Die Haftung für Bargeld, Schmuck und Elektrogeräte schließen viele Fluggesellschaften aber oftmals in ihren Beförderungsbedingungen aus.
Bei Pauschalreisen gilt, dass Sie den Reisepreis bei einer verspäteten Übermittlung oder Verlust des Gepäcks mindern dürfen. Unter Umständen können Sie sogar Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend machen. Das ist dann der Fall, wenn der Zweck der Reise ohne Gepäck nicht erfüllt werden kann.
Checkliste: So bereiten Sie sich und Ihr Gepäck optimal auf die Reise vor
- Fertigen Sie am besten beim Packen eine Übersicht oder Liste mit den Items in Ihrem Koffer an. Auch ein Foto des Inhalts hilft Ihnen im Ernstfall schon weiter.
- Machen Sie ein Foto von Ihrem Gepäck, damit es die Airline ggf. später identifizieren kann.
- Statten Sie Ihr Gepäck mit einem Label aus, auf dem Ihre Kontaktdaten vermerkt sind.
- Alles Wichtige gehört ins Handgepäck: Wertgegenstände, Laptop, Dinge, die nicht verloren gehen dürfen, Medikamente, usw.
- Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen Ihrer Fluglinie vertraut: Ist zum Beispiel die Haftung für Bargeld, Schmuck oder ähnliches bei Gepäckverlust ausgeschlossen?
- Wenn Sie Wertgegenstände transportieren, die über die Haftungsgrenze von 1.400 bis 1.600 Euro hinaus gehen, dann ziehen Sie eine Wertdeklaration zur Erhöhung der Haftungsgrenze in Betracht.
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