Eine Scheidung oder Trennung von einem Lebenspartner ist eine schwere Belastung. Verbindet die Paare noch eine Immobilie mit einem Kredit, dann erschwert das unweigerlich ein „Auseinanderkommen“. Denn das heißt, man muss sich nicht nur untereinander einigen, sondern auch noch mit der Bank oder Sparkasse über die vorzeitige Beendigung des Immobilienkredits. Ist das Geld vielleicht sowieso schon knapp, dann wird die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung zu einem echten Problem. In dieser Situation kann der „Widerrufsjoker“ helfen, den laufenden Kredit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zu beenden.
Immobilienkredit und Hausverkauf
Die Trennung von seinem Partner ist bei Immobilieneigentümern meist auch mit der Trennung von dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung verbunden. Und oft muss man sich dann zudem noch von dem laufenden Immobilienkredit trennen. Das ist fast immer schwerer als gedacht. Denn hier führt die Bank das Wort. Wenn man meint, dem Käufer der Immobilie als Ersatzkreditnehmer den Kredit gleich mitvermitteln zu können, dann hat die Bank vielfach ganz andere Vorstellungen, sprich Interessen. Doch was dann?
Bei Scheidung und Trennung mit dem „Widerrufsjoker“ Geld sparen
Für manche Probleme gibt es ungewöhnliche Lösungen. Wer die Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden will, der kann die Lösung in seinem Kreditvertrag suchen. Nein, keine „Entlastungsklausel“ ist es, nach der man suchen muss, sondern einen Fehler, den die Bank bei Abschluss des Vertrages bei der Widerrufsbelehrung gemacht hat. Und dafür stehen die Chancen gut, denn fast alle Banken, Sparkassen und auch darlehensgebenden Versicherungen haben ihre Kunden über deren Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß beraten. Stellt sich das heraus, dann kann der Kredit immer noch widerrufen werden. Das Kreditinstitut hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt auch für bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen, die bei einer fehlerhaften Belehrung zurückgefordert werden können.
Hinweis: Den „Widerrufsjoker“ können nur Darlehensnehmer ziehen, die ihren Vertrag nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben.
Ersatzkreditnehmer ist eine Option
Beim Verkauf der Immobilie bietet es sich an, dem Käufer auch das laufende Darlehen „mitzugeben“, wenn die Konditionen stimmen. Auch das scheint einfacher als es ist. Denn die Kreditinstitute wollen sich die Vorfälligkeitsentschädigung nicht entgehen lassen und „blocken“. Allerdings meist zu Unrecht, weil sie einen Ersatzkreditnehmer nur ablehnen dürfen, wenn ihr Kunde ein berechtigtes Interesse hat, sich vom Vertrag zu lösen und einen „zumutbaren“ Ersatzkreditnehmer anbieten kann. Das heißt, die „Ablösung“ muss mit einer gleich guten Bonität den Kredit fortführen können. Ist das gegeben, dann steht dem Kreditinstitut keine Vorfälligkeitsentschädigung als Schadensersatz zu. Der Grund: Das Kreditinstitut hat keinen Schaden, wenn es den Ersatzkreditnehmer akzeptiert.
Widerrufsjoker bei Scheidung: Ein typischer Fall aus unsere Praxis
Ein Paar trennte sich fünf Jahre vor Beendigung des Kredites. Der laufende Kredit für das Haus musste deshalb vorfristig abgelöst werden. Die Restschuld betrug zu diesem Zeitpunkt noch 110.000 € bei einem Zinssatz von 4,15 %. Die Bank wollte den Kredit vor Vertragsende nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 14.400 € beenden.
Die beiden Kreditnehmer ließen von uns ihren Vertrag auf eine falsche Widerrufsbelehrung prüfen, um widerrufen zu können und letztlich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Unsere Kanzlei stellte fest, dass das Ex-Paar beim Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden war. Da es sich um so gravierende Fehler handelte konnten wir nach kurzen Verhandlungen die Vorfälligkeitsentschädigung in voller Höhe abwehren.
Widerruf bei Scheidung: Wir prüfen Ihren Vertrag
Falls Sie eine Scheidung oder Trennung bereits hinter sich oder noch vor sich haben – eine Prüfung Ihres Immobiliendarlehensvertrags lohnt sich in jedem Fall. Nach unseren Erfahrungen beinhalten über 50 % der Verträge eine falsche Widerrufsinformation oder fehlerhafte gesetzliche Pflichtangaben und können daher widerrufen werden. Sie sparen sich damit die Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung.
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