Was bedeutet die Grundsteuerreform 2022?
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das System der Grundsteuer für verfassungswidrig. Das lag u.a. daran, dass für gleichartige Grundstücke nach alter Berechnung oft unterschiedliche Grundsteuern anfielen. Auch waren die Daten für die Berechnungen schon um Jahrzehnte veraltet.
Daraus ergab sich also die Notwendigkeit für die Grundsteuerreform, die Immobilieneigentümer:innen, Steuerbüros und Rechtsanwaltskanzleien ab 2022 intensiv beschäftigen wird. Rund 35 Millionen Immobilien müssen neu bewertet werden. Für die Reform, die ab 2025 greift, müssen Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer:innen daher ab Anfang Juli bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Grundsätzlich bedeutet die Reform, dass es eine neue Berechnungsgrundlage für die Steuer geben wird. Einige Punkte bleiben zwar erhalten, weil sich das neue System nach wie vor am Grundstückswert, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinden orientiert. Neuerdings hängt der Grundstückswert allerdings vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Auch spielen die Fläche des Grundstücks, die Art des Gebäudes (privat oder betrieblich) und dessen Alter eine Rolle.
Die wichtigsten Jahreszahlen, die Sie als Immobilieneigentümer:in jetzt wissen müssen, sind also die folgenden:
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Neubewertung der Immobilien (Hauptfeststellungszeitpunkt): ab 1. Januar 2022
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Einreichen der Grundsteuererklärung: ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022
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Inkrafttreten der Reform: ab 2025
Das kommt 2022 auf Immobilieneigentümer:innen zu
Wenn Sie Eigentümer:in einer oder mehrerer Immobilien sind, müssen Sie also im Zuge der Reform eine Neubewertung Ihrer Immobilien vornehmen. Für die Berechnung der neuen Grundsteuer ist im ersten Schritt die neue Berechnung des Grundsteuerwertes notwendig. Für verschiedene Grundstücke gibt es dabei unterschiedliche Berechnungsarten, je nachdem, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt, um ein Wohnhaus oder ein gewerblich genutztes Gebäude.
Die Bewertung erfolgt dabei zum 1. Januar 2022: Das heißt, die Höhe Ihrer Grundsteuer orientiert sich an dem Wert, den Ihr Grundstück zu diesem Zeitpunkt hatte. Eine Neubewertung erfolgt alle sieben Jahre.
Wichtige Punkte bei der Neuberechnung im Zuge der Grundsteuerreform sind:
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Größe des Grundstücks
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Art der Immobilie
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Alter des Gebäudes
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Wohnfläche des Gebäudes
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Nettokaltmiete (Rohertrag)
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Bodenrichtwerte
Wie genau Ihre Immobilie dann bewertet wird, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Es gibt zwar ein einheitliches „Bundesmodell“, doch manche Länder nutzen andere Berechnungsmodelle. Dazu gehören z.B. Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern.
Geht das nicht auch einfacher?
Diese Neubewertung ist also mit erheblichem Aufwand und Papierkram verbunden. Welches Berechnungsmodell kommt für mich infrage? Welche Dokumente benötige ich? Wie berechne ich die Bewertung meiner Grundstücke und Gebäude?
Um Ihnen diesen Prozess abzunehmen, haben wir zusammen mit den Steuerexpert:innen der Kanzlei HSB Steuerberater ein Angebot für Sie entwickelt: Über unsere Kooperation „LAMA“ können Sie digital und unkompliziert Ihre Grundsteuererklärung erstellen und einreichen. Sie brauchen also keine eigene Checkliste erstellen und diese akribisch abarbeiten – das übernimmt LAMA für Sie.
Das Beste daran: Aufgrund der digitalen Prozesse ist LAMA im Preis deutlich günstiger als eine Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Sie zahlen also einen Preis ab 39,90 Euro und können für all Ihre selbst genutzten Immobilien eine Grundsteuererklärung erstellen lassen.
Das funktioniert in 4 einfachen Schritten:
Schritt 1: Fotos von den Dokumenten des Finanzamtes aufnehmen und hochladen
Schritt 2: Sie beantworten eine Reihe von einfachen Fragen zu Ihren Immobilien.
Schritt 3: LAMA prüft Ihre Daten und ergänzt sie gegebenenfalls.
Schritt 4: LAMA erstellt automatisch Ihre Grundsteuererklärung und reicht sie für Sie beim Finanzamt ein.
Ab Frühjahr 2022 geht es los mit LAMA. Wir informieren Sie gerne, wenn der Startschuss gefallen ist, um digital Ihre Grundsteuererklärung anzugehen. Hinterlassen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse und wir geben Ihnen rechtzeitig Bescheid.
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