Jeder vierte Versicherungsnehmer hat schon einmal seine Lebensversicherung gekündigt. Das hat eine Umfrage des Marktforschungsinstituts "infas quo" ergeben. Die drei Hauptbeweggründe für eine Kündigung sind finanzielle Engpässe, sinkende Renditen und bessere Anlagemöglichkeiten. Doch ist eine Kündigung wirklich die beste Variante, um seine Lebensversicherung loszuwerden? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Versicherung vorzeitig beenden können, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.
Darum kündigen Verbraucher ihre Lebensversicherung
Aus einer Umfrage des Markforschungsinstituts "infas quo" geht hervor, dass jeder Vierte schon einmal seine Lebens- oder Rentenversicherung gekündigt hat. Die Umfrageteilnehmer wurden auch nach Gründen für eine mögliche Kündigung gefragt. 35 % gaben demnach an, sich von ihrer Lebensversicherung zu trennen, wenn es zu finanziellen Engpässen kommt und sie sich die Beiträge nicht mehr leisten können. Für 31 % der Teilnehmer kommt eine Kündigung aufgrund der stetig sinkenden Renditen in Betracht.
Etwa ein Drittel der Befragten würde das Geld gerne besser anlegen. Für 28 % der Teilnehmer käme eine vorzeitige Auflösung ihrer Versicherung für die Tilgung von Schulden infrage. Weitere 27 % würden ihre Lebensversicherung kündigen, wenn sie ihren Job verlieren. Die Befragung lässt außerdem erkennen, dass mangelndes Vertrauen zum Versicherungsunternehmen für mehr als jeden Zehnten ein Kündigungsgrund wäre. Nur wenige der Befragten würden sich von ihrer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung trennen, um sich einen besonderen Wunsch zu erfüllen.
Unser Rat: Widerspruch statt Kündigung
Aufgrund von geringen Renditen und vieler Negativmeldungen, die sich seit Jahren durch die Medien ziehen, kündigen viele Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung vorschnell. Jedoch gibt es eine bessere Alternative, die am Ende mehr Geld einbringt als eine Kündigung – der Widerspruch. Durch einen Widerspruch bekommen Kunden oftmals über 30 % mehr Geld zurück als bei einer Kündigung. Denn eine Vielzahl von Lebensversicherungen, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen. Das hat zur Folge, dass der Versicherungsvertrag auch heute noch durch einen Widerspruch oder Rücktritt rückabgewickelt werden kann. Der Verbraucher hat dadurch die Möglichkeit, die gesamten eingezahlten Beiträge zzgl. einer Nutzungsentschädigung sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückzuverlangen. Insgesamt übersteigt dieser Betrag den Rückkaufswert oft deutlich. Die folgende Grafik zeigt Ihnen, was Sie bei einem Widerspruch im Vergleich zu einer Kündigung aus einer Lebensversicherung herausholen können:
Sie wollen wissen, was Sie mit einem Widerspruch aus Ihrer persönlichen Lebensversicherung herausholen können? Dann nutzen Sie unseren Online-Schnell-Rechner. Dieser Lebensversicherungs-Rechner ist in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Philipp Schade entwickelt worden. Innerhalb weniger Minuten erfahren Sie
- die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge,
- den Auszahlungsbetrag im Falle eine Kündigung
- und Ihren finanziellen Vorteil, wenn Sie sich für einen Widerspruch entscheiden.