Beim 49 Euro-Ticket wird die Schufa abgefragt
Das 49 Euro-Tickets ist startklar! Nach langen Diskussionen ist das Bahnfahren ab sofort also günstiger: Für 49 Euro pro Monat können Bahnreisende mit allen Verkehrsmitteln durch Deutschland reisen. Eigentlich eine tolle Sache: für die Umwelt und auch fürs Portemonnaie. Einen Haken gibt es jedoch: Bei der Buchung des Deutschlandtickets wird in vielen Fällen der Schufa-Score abgefragt.
Ganz konkret bedeutet das: Beim Kauf des Tickets ist eine Bonitätsprüfung fällig. Wer aufgrund von Schulden, unbezahlten Rechnungen und Mahnungen einen negativen Schufa-Score hat, könnte daher Schwierigkeiten bekommen, das Ticket zu erwerben. Das 49 Euro-Ticket steht also nicht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern uneingeschränkt zu.
Wie komme ich trotz negativem Schufa-Score an das 49 Euro-Ticket?
Der einfachste Weg ist, das Ticket nicht über ein Lastschriftverfahren, sondern per Kreditkarte zu bezahlen. In diesem Fall wird keine Bonitätsprüfung durchgeführt.
Wenn Sie keine Kreditkarte haben, können Sie das Abo über die Webseite deutschlandticket.de abschließen. Dort werden die 49 Euro zwar via Lastschrift eingezogen, es wird aber wie eine Zahlung in Vorkasse behandelt. Das heißt, Sie bekommen das Ticket immer erst, wenn der Lastschrifteinzug erfolgreich war.
Die dritte Möglichkeit besteht darin, negative SCHUFA-Einträge löschen zu lassen und so den eigenen Score zu verbessern. Wir empfehlen jedem und jeder Deutschen – auch unabhängig vom 49-Euro-Ticket – sich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft einzuholen, um die Einträge zu prüfen. Denn die SCHUFA steht aktuell stark in der Kritik für ihre umstrittenen Methoden. Dazu laufen bereits Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGHI).
Die SCHUFA speichert nicht nur häufig negative Bonitätsdaten über Sie, die gar nicht mehr aktuell sind und trotzdem Ihren Score verschlechtern. Das Unternehmen sammelt auch fleißig Daten über Sie, die gar nichts mit Ihrer Zahlungsfähigkeit zutun haben. Darüber hinaus hat die SCHUFA erst kürzlich zugegeben, dass sie Insolvenzdaten von Privatpersonen über 3 Jahre vorhält, anstatt der zulässigen 6 Monate. Und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. In den kommenden Monaten wird sich der EuGH wohl auch zum SCHUFA-Score äußern.
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