Zwei Lehrer nutzten ihr Sabbatjahr für eine gemeinsame Auszeit und gingen auf lange Reise ins Ausland. Die Pläne wurden zunichte gemacht, als die Corona-Welle über sie hereinbrach. Die vorzeitige Beendigung der Auszeit wird von den Ämtern und Gerichten jedoch abgelehnt. Wir klären über die Gründe auf!
Die Corona-Krise zerstört die Reisepläne
Zwei Lehrer aus Köln nutzten im Schuljahr 2019/2020 ihr Sabbatical und gingen gemeinsam auf Weltreise. Im März wurde beinahe der ganze Erdball von der ersten großen Corona-Welle überrollt. Das warf die Planungen der beiden Pädagogen völlig durcheinander. Während sie zu dieser Zeit in Australien verweilten, überlegten sie, das Sabbatjahr vorzeitig abzubrechen.
Im April beantragten sie die vorzeitige Beendigung des Sabbaticals. Die Belastung durch die Corona-Einschränkungen wären zu groß, als dass die geplante Auszeit weitergeführt werden könnte. Die Anträge gingen bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf ein. Die Behörden lehnten jedoch ab. Die beiden Lehrer klagten daraufhin gegen die Entscheidung.
Die Gerichte entscheiden gegen die Lehrer
Die Verwaltungsgerichte (VG) Düsseldorf und Gelsenkirchen vertraten die Auffassung, dass der besondere Härtefall trotz Corona-Krise nicht gegeben war. Die Begründung, die Weltreise nicht wie geplant fortsetzen zu können, hätte in den Anträgen nicht ausgereicht.
Wie normalen Bürgern sei es auch Beamten und Lehrkräften im Sabbatjahr möglich, die privaten Lebenssituationen an die Pandemie-bedingten Einschränkungen anzupassen. Zum Zeitpunkt des Antrags wurden einige schwere Einschränkungen bereits wieder aufgehoben.
Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschied gegen den Antrag und wies somit die Folge-Beschwerde der beiden Lehrer zurück.
Das Sabbatjahr, der Ausstieg auf Zeit
Das Sabbatjahr wird unter Lehrern und Beamten allgemein in Deutschland immer beliebter. Ob zur Vorbeugung von Burnout, für lange Reisen, Fortbildungen oder private Projekte – Gründe für ein Sabbatical gibt es viele. Die Vorausplanung jedoch ist wichtig!
Je nach Bundesland gibt es dabei unterschiedliche Regeln und Anwendungsbeispiele. Die meisten Modelle umfassen einen Zeitraum von zwei bis sieben Jahren. Dabei wird in der Regel vor dem Sabbatjahr bei gleicher Stundenanzahl auf einen Teil des Gehalts verzichtet, um die Auszeit damit finanziell auszugleichen.
Angestellte Lehrer müssen individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber treffen. Auch Überstunden können in Form eines Sabbatjahres genutzt werden. Jedoch fällt die Ansammlung so vieler Überstunden vor allem Lehrern häufig schwer.
Für Beamte gelten landesweit einheitliche Regeln. Die Vorausplanung muss bei ihnen zwei bis sechs Jahre zuvor erfolgen. Dabei verzichten sie auf zwei Drittel bis sechs Siebtel des normalen Gehalts.