Manuel Neuers Ski-Unfall: Darf mir mein Arbeitgeber gefährliche Sportarten verbieten?

Für Manuel Neuer geht das Jahr 2022 alles andere als besinnlich zu Ende: Erst das Vorrunden-Aus bei der Weltmeisterschaft in Katar und jetzt das: Der Torhüter hat sich beim Skifahren verletzt und fällt für den Rest der Saison aus. Aber durfte Manuel Neuer überhaupt in den Skiurlaub fahren? Wir untersuchen den Fall und klären, ob Ihnen Ihr:e Arbeitgeber:in gefährliche Sportarten verbieten darf.

Durfte Manuel Neuer in den Skiurlaub fahren?

Ein Schock für alle Bayern-Fans: Manuel Neuer hat sich beim Skifahren eine Schaft-Fraktur am rechten Schienbein zugezogen. Damit ist die Saison für ihn beendet. Viele stellen sich jetzt die Frage, ob Manuel Neuer überhaupt in den Skiurlaub fahren durfte: Ski ist immerhin eine Risiko-Sportart und Verletzungen haben nicht nur für die Spieler so einige Konsequenzen. Der Ausfall eines wichtigen Spielers gefährdet schnell den Erfolg des ganzen Teams, und da verstehen die großen Fußballvereine gar keinen Spaß.

Natürlich will ein Verein dafür sorgen, dass sich seine Profis nicht verletzen: sei es auf dem Rasen oder in der Freizeit. Früher war die Lage eindeutig: Sportarten wie Ski, bei denen Verletzungen häufig vorkommen, waren für Fußball-Profis per Vertragsklausel verboten. Eine solche Klausel ist heute keine Pflicht mehr; ein Verbot von gefährlichen Sportarten kann dennoch in jeden Vertrag aufgenommen werden. Es kann also durchaus sein, dass ein Verein ein Ski-Verbot sogar im Vertrag verankert.

Welche Regelungen es zwischen Manuel Neuer und dem FC Bayern gibt, ist nicht bekannt. Die Frage “Durfte Manuel Neuer in den Skiurlaub fahren?” bleibt also weiterhin offen. Grundsätzlich gilt jedoch: Auch Fußball-Profis dürfen Risiko-Sportarten ausüben, solange ihre Verträge das nicht ausdrücklich verbieten.

Darf mein:e Arbeitgeber:in einen Skiurlaub verbieten?

Wir wünschen Manuel Neuer alles Gute — doch wie sieht es bei uns Normalsterblichen aus? Dürfen Arbeitgeber:innen die Ausübung gefährlicher Sportarten verbieten?

Gleich vorweg: Nein, Ihr Chef oder Ihre Chefin kann Ihnen nicht vorschreiben, welche Sportarten Sie ausüben dürfen, ganz egal, ob es sich dabei um Rock-Climbing oder Minigolf handelt. Bevor Sie jetzt gleich die Skier auspacken oder den Fallschirm umschnallen – eine Sache sollten Sie auf jeden Fall bedenken: Die Entgeltfortzahlung!

Bei Arbeitsunfähigkeit haben Sie das Recht auf eine Lohnfortzahlung. Auch wenn Sie nach einem Sportunfall ausfallen, muss Ihr:e Arbeitgeber:in weiterhin Gehalt auszahlen. Allerdings entfällt dieser Anspruch, wenn Sie die Verletzung selbst verschuldet haben. Das kann natürlich der Fall sein, wenn Sie beispielsweise die anerkannten Regeln einer Sportart missachtet und sich dadurch in Gefahr gebracht haben. Haben Sie also beim Skifahren ganz bewusst die vorgeschriebenen Wege verlassen, dann könnten Sie Ihren Anspruch auf fortlaufenden Lohn verlieren. Es gibt auch Sportarten, die so gefährlich sind, dass selbst die Ausübung an sich eine Art Selbstverschulden darstellt. Das gilt natürlich vor allem für illegale Sportarten, bei denen es keine Sicherheitsmaßnahmen oder offizielle Regelwerke gibt.

Grundsätzlich darf Ihr:e Vorgesetzte:r also keine Skiurlaube oder andere Freizeitaktivitäten verbieten, und auch sonst darf er überhaupt keinen Eingriff in Ihre Urlaubsgestaltung nehmen. Letztlich müssen Sie also selbst entscheiden, ob Sie mit der Ausübung Ihrer Lieblingssportart eine Arbeitsunfähigkeit und eventuell sogar den Anspruch auf Lohnfortzahlung verlieren.