Die Mercedes-Benz Rückrufe scheinen kein Ende zu nehmen – obwohl der Abgasskandal bereits seit über sechs Jahren bekannt ist. Erst am 19. August 2021 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen erneuten verpflichtenden Rückruf für die S-Klasse an. Wie sollten Betroffene mit dieser Nachricht umgehen?
Code 5497521: Der Dieselskandal ist um einen Rückruf reicher…
…die Adressaten hingegen sind aufgrund der direkten Betroffenheit vom Abgasskandal und dem damit einhergehenden Wertverlust ihres Mercedes-Benz um einiges ärmer.
Es ist davon auszugehen, dass die angeschriebenen Personen vorab im Rahmen einer freiwilligen Rückrufmaßnahme zum Software-Update aufgefordert wurden. Nun ist der Rückruf jedoch verpflichtend. Spätestens jetzt droht die Stilllegung des Fahrzeuges, wenn der Aufforderung zum Software-Update nicht Folge geleistet wird.
Konkret vom Rückruf betroffen sind die Mercedes-Benz S-Klasse-Modelle der Baujahre 2010 bis 2013. In den Fahrzeugen ist der OM651-Motor verbaut, der der Abgasnorm Euro 5 entspricht. In dem Motor befindet sich eine unzulässige Abschalteinrichtung, mit der nachweislich Abgaswerte manipuliert werden.
Obwohl der Rückruf in Deutschland bislang nur 193 Fahrzeuge betrifft, sind die Ausmaße des Dieselskandals bei Daimler enorm. Insgesamt mussten bereits hunderttausende Mercedes-Benz zurück in die Werkstätten, um ein Software-Update aufspielen zu lassen.
Für Betroffene bedeutet das nicht nur Ärger über den Betrug an sich. Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist, sind immense Wertverluste aufgrund der illegalen Abschalteinrichtungen sowie durch das Aufspielen des Updates zu erwarten. Diejenigen, die ein Rückrufschreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten haben, sollten jetzt aktiv werden, um den Wertverlust des Fahrzeuges zu stoppen. Fordern Sie einen angemessenen Schadensersatz von Daimler und lassen Sie sich so entschädigen.
Sie haben auch ein Rückrufschreiben erhalten? Dann sollten Sie jetzt kostenfrei prüfen lassen, wie Ihre Chancen auf einen angemessenen Schadensersatz stehen. Bei uns geht das ganz einfach und in nur wenigen Klicks über unseren kostenfreien Online-Check.
Jetzt Schadensersatzansprüche prüfen und Wertverlust stoppen!
Wie kann ich meinen Schadensersatz geltend machen?
Da es sich beim Rückruf um ältere S-Klasse-Modelle der Baujahre 2010 bis 2013 handelt, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Ansprüche bereits verjährt sind oder bald verjähren. Sie haben bei Eintritt der Verjährung keine Möglichkeit mehr, Schadensersatz geltend zu machen. Wir prüfen kostenfrei für Sie, ob das bei Ihnen der Fall ist und ob Sie noch Schadensersatz fordern können.
Stehen die Chancen auf Schadensersatz gut, haben Sie folgende Möglichkeiten, entschädigt zu werden:
Option #1: Sie geben Ihren Mercedes-Benz ab und fordern dafür den Kaufpreis zurück. Aufgrund des Wertverlustes Ihres Wagens ist diese Option in der Regel die lukrativste.
Option #2: Sie können Ihren Mercedes-Benz auch behalten und trotzdem einen Schadensersatz fordern. Unter Umständen lässt sich hier eine einmalige Schadenersatzzahlung in Höhe von 25 % des ursprünglichen Kaufpreises herausholen. Diese Option wurde im Juli 2021 vom Bundesgerichtshof bestärkt: Statt der Rückgabe des Autos können Sie also alternativ den Minderwert Ihres abgasmanipulierten Mercedes-Benz fordern.
Welche Option für Sie die geeignetste ist und ob sich ein Vorgehen gegen Daimler lohnt, können Sie ganz einfach in unserem kostenfreien Online-Check erfahren. In nur wenigen Schritten erhalten Sie ein Ergebnis – und Gewissheit über Ihre Chancen.
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