Steuerliche Entlastungen für Solar-Anlagen-Besitzer
In der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist festgeschrieben, dass Solar-Anlagen-Besitzer steuerlich entlastet werden. Bisher mussten Gewinne aus dem Betrieb von Solar-Anlagen auf dem Dach eines Einfamilienhauses versteuert werden. Rückwirkend zum 01. Januar 2022 sind die Gewinne nun steuerfrei. Diese Änderung gilt für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt peak.
Da nun keine Gewinne mehr ermittelt werden, entfällt auch die Pflicht, gesonderte Stromzähler installieren zu müssen. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob der Strom komplett für den Eigengebrauch genutzt, oder ob er (teilweise) ins Netz eingespeist wird. Auch die Menge an Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, ist nun nicht mehr auf 70 Prozent der Leistung beschränkt.
Hier sind Solar-Anlagen für Hausbesitzer Pflicht
Seit Jahresbeginn gilt in einigen Bundesländern die Pflicht zur Installation einer Solaranlage. In Baden-Württemberg müssen Dächer bei einer Sanierung mit einer Anlage aufgerüstet werden. In Berlin müssen auf Dächern oder an Fassaden von Neubauten Solar-Anlagen installiert werden. In Hamburg gilt diese Pflicht ebenfalls. Bei Dachsanierungen gilt sie erst ab 2025.
Neue Ziele für erneuerbare Energien
Mit dem 2021 geänderten Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sind auch die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben worden. Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die Photovoltaik-Leistung soll dabei auf etwa 200 Gigawatt erhöht werden. Neue Anreize für Hausbesitzer sollen nun helfen, dieses Ziel auch zu erreichen.
Wann lohnt sich eine Erneuerung alter Solar-Anlagen?
In Sachen Förderung galt bislang eine Altersgrenze von 21 Jahren. Künftig werden auch ältere Anlagen weiter gefördert. Dennoch kann es sich lohnen, die Anlage einmal zu überprüfen und gegebenenfalls gegen eine neue auszutauschen. Denn hierbei gibt es erneut eine Förderung und die Einspeisevergütung nach dem EEG steigt, denn diese bemisst sich nach dem Datum der Inbetriebnahme der Anlage.