OLG Karlsruhe: VW-Kunden haben Anspruch auf Ersatzfahrzeug

Volkswagen hat seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals immer wieder entscheidende Gerichtsurteile gegen sich verhindert, indem der Autobauer außergerichtliche Vergleiche angestrebt hat. Jüngst hat diese Masche in drei Fällen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe jedoch nicht funktioniert. Das OLG entschied, dass drei Kläger Anspruch auf ein mangelfreies, fabrikneues, typengleiches Fahrzeug haben – auch wenn es sich dabei um ein Nachfolgemodell handelt.

Volkswagen hat seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals immer wieder entscheidende Gerichtsurteile gegen sich verhindert, indem der Autobauer außergerichtliche Vergleiche angestrebt hat. Jüngst hat diese Masche in drei Fällen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe jedoch nicht funktioniert. Das OLG entschied, dass drei Kläger Anspruch auf ein mangelfreies, fabrikneues, typengleiches Fahrzeug haben – auch wenn es sich dabei um ein Nachfolgemodell handelt.

Ersatzfahrzeug kann auch Nachfolgemodell sein

Das OLG Karlsruhe gab drei Klägern recht, die Fahrzeuge gekauft haben, in denen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde (Urteile vom 24. Mai 2019 – 13 U 144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18). Dabei handelte es sich um Fahrzeuge der Marken VW (Touran und Sharan) sowie Audi (A3), die in den Jahren 2009, 2011 und 2013 gekauft wurden. Im Jahre 2016 verklagten die Betroffenen die Autohäuser auf Nachlieferung eines mangelfreien, fabrikneuen Fahrzeugs Zug um Zug gegen Rückgabe des alten Fahrzeugs.

Die beklagten Autohäuser waren jedoch der Meinung, dass die Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs nicht möglich sei, weil die in Frage stehenden Fahrzeuge in dieser Art nicht mehr produziert werden. Außerdem waren die Beklagten der Auffassung, dass das Software-Update die Mängel zwischenzeitlich ohnehin beseitigt hätte.

Das OLG war hingegen völlig anderer Meinung und wies die Argumente der Gegenseite ab. Dabei bezog sich das OLG vor allem auf ein Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), welcher Anfang des Jahres verkündet wurde (VIII ZR 225/17). Darin heißt es, dass der Käufer Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hat, wenn das erworbene Fahrzeug mangelhaft ist.

Das OLG stellte ebenso wie der BGH klar, dass die Nachlieferung eines typengleichen Fahrzeugs auch dann nicht unmöglich ist, wenn das Modell nicht mehr hergestellt wird. Vielmehr ist es den Autohäusern zuzumuten, auch ein Nachfolgemodell aus der aktuellen Produktion – also ein vermeintlich besseres Fahrzeug – nachzuliefern.

Zusätzlich entschieden die Richter in Karlsruhe, dass den Käufern auch keine Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt werden darf.

Damit können sich Autohändler künftig nicht mehr damit rausreden, dass die Nachlieferung eines neueren Modells unverhältnismäßig wäre. Als Betroffener könnten Sie Ihren Schummel-Diesel entsprechend gegen ein mangelfreies und neueres Fahrzeug eintauschen.

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Vergleichsversuch von VW gescheitert

Laut Medienberichten wurde den Klägern vorab ein sehr verlockender Vergleich angeboten: Sollten die Geschädigten ihre Klage zurückziehen, würden sie den Neuwagen und zusätzlich noch Geld erhalten. Dadurch sollte ein Urteil vor dem OLG verhindert werden – vergebens. Die Kläger ließen sich nicht abwimmeln und lehnten einen Vergleich ab. Dadurch konnten letztlich Urteile vor dem OLG gefällt werden, von denen tausende Betroffene profitieren können.

Es ist kein Geheimnis, dass die Autokonzerne es immer wieder versuchen, sich vor Gerichten zu vergleichen. Zwar wurden vor den Landgerichten immer wieder Urteile gegen VW erwirkt, in denen der Verdacht auf Betrug auch regelmäßig bestätigt wurde. Doch spätestens vor den Oberlandesgerichten wurden die Klagen aufgrund von attraktiven Vergleichsangeboten zurückgenommen. So bekamen Betroffene zwar eine satte Entschädigung, jedoch wurden Urteile verhindert und Betroffenen eine aussagekräftige Rechtsgrundlage verwehrt. Die Inhalte der jeweiligen Vergleiche sind natürlich stets geheim.

Wer profitiert von den Urteilen des OLG Karlsruhe?

Im Grunde genommen profitieren alle Verbraucher, die vom Abgasskandal betroffen sind, von den Urteilen. Denn nun steht schwarz auf weiß, dass Geschädigte einen Anspruch auf Neulieferung eines Fahrzeugs ohne Nutzungsentschädigung haben, und dass es sich dabei auch um ein Nachfolgemodell handeln kann.

So kommen Sie als Betroffener zu Ihrem Recht

Wenn auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind, können Sie ihre Ansprüche auf den unterschiedlichsten Wegen durchsetzen:

Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreis oder Neufahrzeug

Wie im vorliegenden Fall können Sie ihr Auto zurückgeben und ein Neufahrzeug verlangen. Oder Sie fordern lediglich den Kaufpreis zurück. Egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir finden einen Weg, um Ihre Ansprüche gegen VW durchzusetzen.

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Ohne Kostenrisiko zu Ihrem Recht

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche müssen Sie keinerlei Kostenrisiko fürchten - egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.

Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Sie müssen lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

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