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Was ist passiert?
Pfando lockt mit einem scheinbar attraktiven Angebot: Kund:innen erhalten Bargeld für ihr Auto und können dieses anschließend weiterhin nutzen. Das “cash & drive”-Prinzip soll Menschen in Geldnot unterstützen, die ihr Auto verkaufen müssen, auf das Fahrzeug aber dennoch angewiesen sind. Die Kund:innen bekommen einen Geldbetrag und können das Auto dann von Pfando zurückmieten. Aufgrund dieser Vorgehensweise versteht sich Pfando als eine bessere Alternative zum herkömmlichen Pfandhaus und bezeichnet sich selbst als Marktführer im Bereich “sale & rent”.
Dieses Geschäftsmodell verstößt nicht gegen die Gewerbeordnung und das darin enthaltene Verbot des “Rückkaufhandels”. Nach Ende der Mietzeit wird das Auto nämlich nicht zum Rückkauf angeboten, sondern öffentlich versteigert. An der Versteigerung können die früheren Besitzer:innen zwar auch teilnehmen, die Möglichkeit, das Auto zu ersteigern, gilt aber nicht als Rückkauf.
Das Problem ist also ein anderes: Pfando hat seinen Kund:innen die Fahrzeuge weit unter Wert abgekauft und anschließend zu hohen Preisen zurückvermietet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vier Fälle untersucht, in denen Kund:innen übervorteilt wurden und ihr Auto für weniger als die Hälfte des Wertes verkauft hatten. Laut Urteil liegt ein “wucherähnliches Rechtsgeschäft” vor. Viele Kund:innen beschwerten sich zudem über eine falsche oder unzureichende Beratung durch Pfando. Viele hatten ihr Auto in der Annahme verkauft, das Fahrzeug nach Vertragsende vom Autokäufer zurückkaufen zu können. Eine solche Möglichkeit gibt es bei Pfando jedoch nie.
Erste Schadensersatzansprüche durchgesetzt
In einem der vier Fälle hatte ein Kunde sein Fahrzeug im Wert von 13.700 Euro für nur 5.000 Euro an Pfando verkauft. Daraufhin konnte er das Auto für 495 Euro monatlich zurückmieten. Sein Mietvertrag wurde über sechs Monate hinaus verlängert, letztlich zahlte er weitere 4.455 Euro. Der Kunde verlor also viel Geld — und am Ende auch das Auto: Nach einer ausgebliebenen Zahlung kündigte Pfando den Mietvertrag und erwarb das Fahrzeug bei der anschließenden Versteigerung selbst.
Der Fall ist laut BGH eindeutig: Bei dem Geschäft lag ein “besonders grobes Missverhältnis” zwischen Kaufpreis und Marktwert des Fahrzeugs vor. Dem Kunden wurden 15.445 Euro Schadensersatz zugesprochen. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Hamm, hatte bereits geurteilt, dass Pfandos Geschäftsmodell sittenwidrig sei. Dieses Urteil wurde nun vom BGH gestützt.
Es muss für jeden Fall neu entschieden werden, ob Wucher vorliegt. Die Gewinnwahrscheinlichkeiten sind aber gut: Kund:innen, die ihr Geld und ihr Fahrzeug an Pfando verloren haben, können auf Schadensersatz hoffen.