Private Krankenversicherung: Anspruch auf Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung

Private Krankenversicherungen werden immer teurer. Wer einen Tarifwechsel bei seinem Versicherer wünscht, um Geld zu sparen, wird oft mit der Aufforderung überrascht, sich einem Gesundheits-Check zu unterziehen. Doch ein Tarifwechsel ist auch ohne nochmalige Gesundheitsüberprüfung möglich, wie das folgende Beispiel aus unserer Praxis zeigt.

Der Fall

Unsere Mandantin wollte den erhöhten Monatsbeitrag für ihre private Krankenversicherung nicht bezahlen und wünschte daher den Wechsel in einen günstigeren Tarif. Nach mehrmaliger Nachfrage teilte ihr der Versicherer mit, dass dafür eine Gesundheitsprüfung erforderlich sei. Das wollte sie vermeiden und bat uns daher um Hilfe.

Unsere Leistung

Wir nahmen mit dem Versicherer Kontakt auf und verwiesen ihn darauf, dass der Versicherte bei bestehenden Versicherungsverhältnissen die Annahme von Anträgen auf Tarifwechsel unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung verlangen kann, wenn der neue Tarif einen gleichartigen Versicherungsschutz bietet. In diesem Fall darf der Versicherer keine Gesundheitsprüfung für den Tarifwechsel verlangen.
Wir forderten deshalb den Versicherer auf, Angebote für einen Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung zu machen.

Ergebnis

Unsere Mandantin bekam drei verschiedene Angebote für einen Tarifwechsel rückwirkend und ohne Gesundheitsprüfung. Die Rechtsschutzversicherung übernahm die Kosten für diese Angelegenheit.

Kommentar

Vorsicht vor unnötigen Gesundheits-Checks in bestehenden Verträgen. Die von vielen Versicherern gestellten Fragen nach Vorerkrankungen sind tückisch. Wer die Fragen nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet, riskiert in einem späteren Schadensfall den Versicherungsschutz.