Sommer, Sonne, Arbeitsrecht
Haben Eltern schulpflichtiger Kinder Vorrang bei der Urlaubsverteilung?
Das Bundesurlaubsgesetz ist hierzu etwas schwammig. Hier heißt es lediglich, dass "Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen" berücksichtigt werden müssen. Man ist sich jedoch recht einig, dass damit in den Ferien insbesondere Eltern mit schulpflichtigen Kindern gemeint sind.
Verfällt mein Urlaub, wenn ich krank bin?
Nein! Urlaubstage sind laut Gesetzgeber zur Erholung da. Und bei Schnupfen oder einem gebrochenen Bein erholt es sich nicht so gut. Deshalb bekommt man die Urlaubstage zurück, für die man eine Krankschreibung beim Arbeitgeber vorlegt. Das gilt allerdings nicht für sogenannte “Kindkranktage”, auch wenn sich die Erholung mit einem kranken Kind ebenfalls in Grenzen hält.
Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Wenn es jedoch in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt ist, steht Ihnen ein Urlaubsgeld zu. Auch, wenn Ihnen der Arbeitgeber in den vergangenen drei Jahren immer ein Urlaubsgeld ausgezahlt hat, könnten Sie dieses Jahr unter Umständen darauf bestehen.
Wenn das Armaturenbrett zur Grillplatte wird
Darf ich das Auto mit laufendem Motor vorkühlen?
Das Auto steht seit Stunden in der prallen Sonne und wird zur Sauna auf vier Rädern. Da hilft nur noch die Klimaanlage – aber die braucht ihre Zeit. Deshalb erstmal Motor an, Lüftung auf Maximum und dann in Ruhe einladen? Das ist manchmal die einzige Rettung aber eigentlich nicht so ganz legal. Das Parken mit laufendem Motor verursacht unnötige Emissionen und Lärm und kann deshalb mit einem Bußgeld bestraft werden.
Darf ich barfuß oder mit Flipflops Auto fahren?
Das ist zumindest nicht per Gesetz verboten. Doch geht man barfuß oder mit Flipflops ein gewisses Risiko ein, da man deutlich leichter vom Pedal abrutschen kann. Deshalb argumentieren Versicherungen bei Autounfällen ohne festes Schuhwerk manchmal mit "grober Fahrlässigkeit" und verweigern die Kostenübernahme.
Was gibt's sonst noch?
- Auf Sylt gibt es bis zu 1.000 Euro Bußgeld für das Bauen einer Sandburg.
- Hecken dürfen im Sommer nicht über einen "Form- und Pflegeschnitt" hinaus beschnitten werden, um brütende Vögel zu schützen.
- Wer einen Ball zum Nachbarn schießt, darf ihn immer zurückhaben – muss aber fragen, bevor er ihn selbst holt, um keinen Hausfriedensbruch zu begehen.
- Die Nutzung von elektrischen Insektenfallen ist im Außenbereich verboten.
- Das Baden in Flüssen und Kanälen 00 Meter ober- und unterhalb einer Brücke ist verboten.