Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 12.11.2009 über mehrere Seiten ausführlich unter den Überschriften „Viele Anleger erleiden Schiffbruch“, „Schiffsfonds geraten in schwere Schieflage“ und „Anleger müssen nachschießen“ über das Desaster für die Schiffsfonds-Anleger.
Schiffsfondsbranche droht der Untergang
Auf Grund des drastischen Rückgangs der Charterraten droht ca. einhundert Schiffsfonds die Insolvenz. Dadurch dass die Charterraten für Containerschiffe in den letzten beiden Jahren um 80 % gesunken sind, lässt sich mit Schiffsbeteiligungen kaum noch Geld verdienen. Für die Anleger bedeutet das zunächst, dass die Fonds keine Ausschüttungen mehr leisten können. Außerdem haben viele Fondsgesellschaften auch nicht mehr das Potential, um die Zinsen und Tilgungsraten für die Schiffshypotheken zu bestreiten. Die Zahl der Insolvenzen hält sich bislang nur dadurch noch in Grenzen, weil sich die finanzierenden Banken mit ihren Forderungen zurückhalten. Zwangsversteigerungen würden unter den gegebenen Umständen ihre Verluste nur vergrößern.
Der Markt für Schiffsbeteiligungen ist am Boden
Ein Experte äußert dazu: „Die deutschen Emissionshäuser müssten allein für nicht platzierte Schiffsbeteiligungen aus dem vergangenen Jahr eine Mrd. bis 1,5 Mrd. Euro bei Anlegern einsammeln. Banken schätzen, dass mindestens weitere vier Mrd. Euro Anlegergelder gebraucht werden, um die von Fondshäusern seit langem bei den Werften bestellten Schiffe zu finanzieren.“
Der letzte Versuch: Anleger sollen Nachzahlungen leisten
Um die akut bedrohten Fonds zu retten, werden die Anleger aufgefordert, Nachzahlungen zu leisten. Nachschüsse aber auch Rückzahlungen von bereits erhaltenen Ausschüttungen sollen die Insolvenz der Fonds bzw. Notverkäufe zu Dumpingpreisen verhindern.
Die Schiffsfonds-Anleger haften nur in Höhe ihrer Einlage. Als Kommanditisten sind sie nicht verpflichtet, Geld nachzuschießen, um eine Insolvenz abzuwenden. Sind die Fonds aber erst insolvent, dann müssen sie damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter sie auffordert, ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Unser Rat: Rechtzeitig die Einlage sichern!
Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen bzw. eine Rückabwicklung der Fondsbeteiligung durchzusetzen gibt es je nach Falllage mehrere Möglichkeiten. Nach unserer Erfahrung wurden häufig bei der Vermittlung oder bereits bei der Erstellung des Emissionsprospektes haftungsrelevante Fehler gemacht. Das betrifft vor allem eine falsche oder unzureichende Aufklärung über die Risiken einer Schiffsbeteiligung.
Nach jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die Berater/Vermittler einer Anlage verpflichtet, den Anlageinteressenten über ihre Provisionen zu informieren, die sie bei Vertragsabschluss erhalten. In den von uns betreuten Fällen ist dies nie geschehen. So können wir für diese Anleger auch daraus Ansprüche mit hohen Erfolgsaussichten ableiten.
Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Leseempfehlung
Lesen Sie dazu auch unsere Meldung „Schiffsfonds: Gestern besonders beliebt, heute verlustbelastet und morgen insolvenzgefährdet“ (19.10.2009) sowie die Artikelserie „Schiffsfonds“.