Datensammelei ohne Einwilligung
Zahlreiche Wirtschaftsauskunfteien haben seit Jahren ohne Einwilligung von Kund:innen sogenannte Positivdaten aus Mobilfunkverträgen gesammelt. Dazu gehören sowohl die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), als auch diverse andere Auskunfteien, wie Crif Bürgel. Dies deckte 2021 eine Recherche von NDR und Süddeutsche Zeitung auf.
Positivdaten sind Informationen, die – anders als Negativdaten – keine negativen Zahlungserfahrungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten zum Inhalt haben. Nach einem Beschluss der Bundesdatenschutzkonferenz vom Herbst 2021 ist dies ganz klar unzulässig. Dennoch sammeln die Auskunfteien auch 2022 weiter solche Daten. Diese werden mitunter nicht nur gespeichert, sondern zum Teil sogar weiterverarbeitet: Einige Unternehmen lassen die Daten in die Scores einfließen, welche die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit von Verbraucher:innen aufzeigen sollen.
Doch Sie müssen hier nicht tatenlos zusehen. Das Sammeln und Weiterverarbeiten Ihrer Positivdaten ist den Auskunfteien nicht gestattet, wenn Sie dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sollten Ihre Positivdaten ohne Ihre Zustimmung durch eine Auskunftei gespeichert und/oder verarbeitet worden sein, bestehen gute Chancen für Sie, einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können.
Anspruch auf Schadensersatz wegen Datenschutzverstoß?
Bei den Daten, die zwischen Telekommunikationsunternehmen und Auskunfteien fließen, handelt es sich um Angaben zum Vertragsabschluss, zur Dauer eines Vertrages und zu Vertragswechseln. Es ist davon auszugehen, dass so gut wie alle Verbraucher:innen betroffen sind, die in den letzten vier Jahren einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben.
Das anlasslose Speichern und Verwerten dieser Daten stellt einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Die Chancen stehen gut, dass sich aus solchen Datenschutzverstößen ein immaterieller Schadensersatzanspruch gegen die Auskunfteien für Sie herleiten lässt.
Tragen Sie sich jetzt in das Kontaktformular ein. Wir melden uns bei Ihnen, um zu besprechen, wie Sie mit unserer Hilfe eine Auskunft erlangen und im Falle einer Datenschutzverletzung Schadensersatz geltend machen können.
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Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auskunfteien ist die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Danach schuldet Ihnen jede Stelle, die Ihre Daten speichert und/oder verarbeitet, darüber Auskunft sowie Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens durch einen etwaigen Datenschutzverstoß.
Auch wenn die Rechtslage eindeutig auf Verbraucherseite zu stehen scheint, reagieren die Auskunfteien wenig einsichtig. Oft beharren sie auf ihrer Meinung, die Erhebung von Positivdaten sei datenschutzkonform. Derzeit prüfen einige Auskunfteien sogar eine Klage gegen die Entscheidung der Bundesdatenschutzkonferenz. Gleichzeitig zieht nun aber der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vor Gericht und auch weitere Verbraucherzentralen bereiten Unterlassungsklagen vor.