Sie haben ein Auto bei Sixt geleast? Dann können Sie vielleicht Ihre bisher gezahlten Raten zurückfordern. Hier erfahren Sie, wie das geht.
Sixt muss Leasingvertrag rückabwickeln und alle Raten zurückzahlen
Das Landgericht (LG) München entschied am 18. Juni in einem Rechtsstreit zwischen einem Leasingkunden und dem Anbieter Sixt. Nach Erwerb des Fahrzeugs im Jahr 2017 hatte der Kunde seinen Leasingvertrag widerrufen und forderte die Erstattung sämtlicher geleisteten Leasingraten gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Sixt weigerte sich zunächst, den Forderungen nachzukommen. Das Gericht entschied nun zugunsten des Klägers. Des Weiteren musste Sixt für die entstandenen Prozesskosten aufkommen.
Fehler in den Leasing- und Finanzierungsverträgen von Sixt
Die Entscheidung des Landgerichts basiert auf Fehlern in den Widerrufsinformationen der Leasingverträge. Hier wurde die Rückgabepflicht des Fahrzeugs nach einem Widerruf in verschiedenen Passagen unterschiedlich angegeben. Teilweise wurde die Rückgabe innerhalb von 14 Tagen gefordert und in einem anderen Absatz war von 30 Tagen die Rede. Das lässt den Verbraucher verwirrt zurück, so die Richter. Die Widerrufsinformationen sind somit unwirksam.
Darüber hinaus handelt es sich bei Sixt-Leasingverträgen in fast allen Fällen um sogenannte Fernabsatzgeschäfte. Das heißt, dass die Verträge nicht “Auge-in-Auge” in der Filiale, sondern in der Regel online abgeschlossen wurden. Für diese Art von Verträgen gelten besondere Widerrufsregeln, auf die Sixt hätte hinweisen müssen. Auch das haben sie nicht getan und allein deshalb sind die Widerrufsinformationen fehlerhaft.
Das Resultat dieser Fehler: die gewöhnliche Widerrufsfrist von 14 Tagen hat nie zu laufen begonnen und ist entsprechend auch nicht abgelaufen. Die Verträge können folglich noch heute widerrufen werden.
Lassen auch Sie Ihren Leasingvertrag prüfen und erfahren Sie, ob Sie ebenfalls fehlerhaft oder unverständlich über Ihre Widerrufsrechte aufgeklärt worden sind. In unserem Online-Rechner erfahren Sie vorab, wie viel Geld Sie mit dem Widerruf sparen können.
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Keine Nutzungsentschädigung: Hier wird umsonst gefahren
Der Leasing-Kunde muss laut Urteil weder für die gefahrenen 40.000 Kilometer noch für sonstige Schäden am Fahrzeug aufkommen. Während bei Fahrzeugen im Dieselskandal die Betroffenen eine Nutzungsentschädigung leisten müssen, entfällt diese im Fall gegen Sixt komplett. Einen Antrag des Unternehmens, den Kläger für den eingetretenen Wertverlust des Leasing-Wagens haftbar zu machen, wurde abgewiesen.
Im Prinzip konnte der Kläger das Fahrzeug nun über den gesamten Zeitraum kostenlos fahren.
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Wer also einen Leasing-Vertrag bei Sixt abgeschlossen hat, sollte nun über die Option des Widerrufs nachdenken. Durch die fehlerhaften Informationen zum Widerrufsrecht haben Sie aussichtsreiche Chancen – auch nach Beendigung des Vertrags – Ihre Rechte geltend zu machen. Nutzen Sie einfach unseren kostenfreien Online-Rechner und erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen zusteht.