Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27. Januar 2021 eine wichtige Entscheidung zur Sonn- und Feiertagsarbeit gefällt (Az. 8 C 3.20): 800 Amazon-Mitarbeiter:innen hätten laut dem Gericht nicht an den Advents-Sonntagen arbeiten dürfen. Warum, erfahren Sie hier.
800 Amazon-Mitarbeiter:innen hätten sonntags nicht arbeiten dürfen
Der Fall geht in das Jahr 2015 zurück. Amazon beantragte bei der Bezirksregierung, dass 800 Mitarbeiter:innen im Logistikzentrum Rheinberg an zwei Adventssonntagen arbeiten sollen. Die Sonntagsschichten seien notwendig gewesen, weil die bestellten Waren ansonsten nicht zu den versprochenen Lieferzeiten angekommen wären. Dadurch würde dem Konzern ein unverhältnismäßiger finanzieller Schaden entstehen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte dem Antrag auf Sonntagsarbeit zugestimmt.
Die Gewerkschaft Ver.di legte hiergegen Klage ein – mit Erfolg! Laut den Leipziger Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) seien die strengen Voraussetzungen für eine Ausnahme zur Sonntagsarbeit nicht gegeben gewesen. Eine Ausnahme ist laut Gericht nur denkbar,
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wenn Umstände von außen Sonntagsarbeit notwendig machen, weil dem Betrieb sonst ein unverhältnismäßiger Schaden entsteht
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und der Konzern selbst keinen Einfluss auf das Geschehen von außen hat.
Das erhöhte Auftragsvolumen über die Sonn- und Feiertage und die angebotenen kurzen Lieferfristen sind laut Gericht aber auf innerbetriebliche Umstände zurückzuführen.
„Same-Day-Delivery“ – Selbst verursachtes Problem des US-Riesen
Kurz vor der Adventszeit führte Amazon unter anderem die „Same-Day-Delivery“ ein. Das bedeutet, dass die Kunden am Tag der Bestellung mit der Lieferung rechnen können. Damit hatte der Konzern höchstselbst für die eigenen Lieferengpässe in der Adventszeit gesorgt. Den Angestellten deswegen Sonntagsarbeit aufzubrummen, ist laut dem BVerwG deshalb nicht rechtens.
Amazon hätte zudem aus den Erfahrungen der vergangenen Vor-Weihnachtszeiten wissen müssen, dass die Einhaltung solch kurzer Lieferzeiten ohne Sonntagsarbeit kaum möglich ist. Der US-Riese verteidigt sich jedoch trotz der eindeutigen Entscheidung und gab an, weiterhin Sonntagsarbeit beantragen zu wollen. Ver.di und andere Verbraucherschützer stellen sich dem auch künftig entgegen.
Es kann nicht sein, dass der Versandhändler seinen Kunden Lieferversprechen macht, die er nur erfüllen kann, wenn er die Beschäftigten zur Arbeit am Sonntag zwingt. Amazon ist nicht die Feuerwehr oder das Krankenhaus, auf die man auch am Sonntag nicht verzichten kann.
Auch wir stellen uns Arbeitgeber:innen entschieden entgegen, welche die Rechte von Arbeitnehmer:innen verletzen. Wenn auch Sie Probleme mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in haben oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, sollten Sie unsere Erstberatung im Arbeitsrecht nutzen.
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