Unzulässige Kontogebühren: Banken wollen Zustimmung zu neuen AGB

Sie haben kürzlich Post von Ihrer Bank erhalten? Sie wurden dazu aufgefordert, neuen Geschäftsbedingungen nachträglich zuzustimmen? Dann ergeht es Ihnen wie Millionen anderen Bankkund:innen. Hier ist jedoch äußerste Vorsicht geboten. Warum und wie Sie am besten mit dem Schreiben umgehen, erfahren Sie hier.

Professionelle Rückforderung von Bankgebühren Verjährung vermeiden und rechtzeitig Bankgebühren zurückholen

Bei Unterzeichnung verlieren Sie even­tuell Geld

Kund:innen der Commerzbank, Sparkasse, HypoVereinsbank, Postbank und Co. erhielten Post, die für Verwirrung sorgen dürfte. In den Schreiben nehmen die Banken Bezug auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20). Der BGH kam an diesem Tag zu der Entscheidung, dass die gängige Praxis der Banken, Vertragsänderungen ohne aktive Zustimmung der Kund:innen vorzunehmen, unzulässig ist. Sie als Kund:in haben dadurch die Möglichkeit, unrechtmäßig erhöhte oder eingeführte Kontogebühren zurückzufordern.

Die Krux an den aktuellen Anschreiben: Sie laufen Gefahr, dass Sie bei Unterzeichnung der Zustimmungsaufforderung Ihren Anspruch auf ebendieses Geld verlieren. Das heißt, Sie haben ggf. später keine Möglichkeit mehr, die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurückzufordern.

Vorsicht: Ihre Ansprüche aus 2018 verjähren zum Ende 2021

Wenn Sie für den gesamten Zeitraum von Anfang des Jahres 2018 bis heute Ihr Geld zurückfordern möchten, müssen Sie bis spätestens Ende 2021 aktiv werden. Ansonsten geht das Geld, welches Ihnen aus 2018 zusteht,  spätestens in der Silvesternacht verloren.

Der Grund: Offene Forderungen erlöschen in der Regel nach einer regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Ohne Kostenrisiko: Geldverlust vermeiden & Bank­gebühren zurück­fordern!

Unser dringlicher Rat an Sie

Sie sollten sich keinesfalls zur Unterzeichnung zwingen lassen. Je weniger Kund:innen zustimmen, desto höher ist die Chance, den Banken Einhalt zu gebieten bzw. sie zu zwingen, die unzulässigen Gebühren direkt an Sie zurückzuzahlen.

Wie Sie am besten in den jeweiligen Fallkonstellationen auf die Post reagieren, haben wir für Sie zusammengefasst:

#1 Ihre Bank nutzt unklare Formulierungen, worauf sich die geforderte Zu­stimmung bezieht

Banken formulieren nicht nur ihre Verträge, sondern auch ihre Anschreiben kryptisch. Was genauer dahintersteckt und welche Ansprüche Sie durch Unterzeichnung eventuell verlieren, wird nicht konkretisiert. Deswegen sollten Sie hier keine Zustimmung abgeben.

#2 Die Bank drängt Sie zu einem Verzicht auf die Er­stattung

Eine Drohung seitens der Banken, die Gebühren bei fehlendem Verzicht auf eine Erstattung zu erhöhen, ist nicht rechtens.

#3 Die Bank bietet Ihnen ein Vergleichsangebot an

Wenn die Bank Ihnen anbietet, bei Zustimmung zu den neuen Geschäftsbedingungen

  • eine höhere Rückzahlung der Gebühren zu gewährleisten

  • oder zukünftige Gebühren zu senken,

sollten Sie ebenfalls nicht darauf eingehen. Die Rückzahlung steht Ihnen ohnehin zu. Selbst eine Reduzierung dürfte in vielen Fällen nicht den Verzicht auf Ihre eigentlichen Ansprüche ausgleichen.

Bevor Sie die Zustimmungsaufforderung der Bank unterzeichnen, empfehlen wir Ihnen, die Erstattung Ihrer Bankgebühren professionell von uns durchsetzen zu lassen. Nur dann können Sie gewährleisten, dass Sie nicht ein zweites Mal von der Bank über das Ohr gehauen werden.

Mit unserem Partner, dem Rechtsdienstleister Spreefels, fordern wir Ihre Bank zur Zahlung der zu Unrecht erhobenen Gebühren auf und setzen diese Forderung im Zweifel auch anwaltlich durch.

Lediglich im Falle einer Erstattung fällt eine Erfolgsbeteiligung von 25 % für unseren Partner, die Spreefels GmbH, an. Bei einem Misserfolg zahlen Sie keinen einzigen Cent.

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