"Das Verschulden auf ihrer Seite beträgt 0 %, auf Seiten des Vorstandes 100 %", so der zuständige Richter vor dem Arbeitsgericht Braunschweig. Der peinliche Versuch des VW-Konzerns, einer ehemaligen Mitarbeiterin die Schuld für den Abgasskandal zuzuschieben, ist missglückt. Auch die Kündigung im August 2018 erklärte das Gericht für unwirksam.
Worum ging es in dem Fall?
Im vorliegenden Fall ging es darum, dass VW eine ihrer Managerinnen kündigte. Der Grund: Es wird ihr vorgeworfen, dass sie an der Manipulation der Abgassoftware mitgewirkt hat. Zudem solle sie auch relevante Daten gelöscht haben, die Aufschluss über die Manipulation gaben. Bei der Beschäftigten handelte es sich um eine 52-Jährige, die für ein Team von Softwareexperten zuständig war. Dieses Team beschäftigte sich unter anderem mit der illegalen Abschaltsoftware, die einer der größten Wirtschaftsskandale der deutschen Geschichte ausgelöst hatte.
Sie selbst arbeitete laut eigenen Angaben jedoch nicht mit an dieser Software. Auch an Besprechungen mit Bezug zur Manipulationssoftware habe sie nicht teilgenommen.
Nachdem der Abgasskandal 2015 aufflog, war sie weiterhin im Unternehmen beschäftigt. Es dauerte ganze drei Jahre, bis Volkswagen ihr die Kündigung aussprach. Was die ganze Angelegenheit noch fragwürdiger erscheinen lässt: im Jahr zuvor erhielt sie sogar noch eine Beförderung.
Der VW-Versuch, Mitarbeiter verantwortlich zu machen
Aufgrund der Kündigung ihres ehemaligen Arbeitgebers zog sie vor Gericht. VW auf der anderen Seite verklagte sie auf Schadensersatz und machte sie somit mitverantwortlich für den Abgasskandal. Genauer gesagt ging es dabei um eine surreale Schadensersatzsumme von 33 Milliarden Euro. Auf diese Summe wurde der bisherige Abgasskandal-Schaden in den USA beziffert.
Es ist zu vermuten, dass VW nicht ernsthaft glauben konnte, dass eine einzige Frau diesen Schaden tragen konnte. Aber wahrscheinlich ging es dem Konzern lediglich darum, dass ihrer Meinung nach allein das mittlere Management und die Ingenieure für das Debakel verantwortlich sind und eben nicht der Vorstand.
Davon, dass dem Vorstand eine Strafe auferlegt wird, ist bis heute nicht die Rede. Der ehemalige VW Vorstandschef Winterkorn blieb bisher von Schadensersatzzahlungen verschont und genießt seine tägliche Rente in Höhe von 3.100 Euro.
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Der Richter: „Ich habe hier noch nie über 33 Milliarden entschieden.“
So einen Fall hatte der zuständige Richter Ingo Hundt vor dem Arbeitsgericht noch nie auf den Tisch. „Ich habe hier noch nie über 33 Milliarden entschieden“, ließ er während des Prozesses verlauten. Zu einer eindeutigen Entscheidung kam es am 25. Juli 2019 trotzdem. Das Arbeitsgericht erklärte die fristlose Kündigung von VW für unwirksam.
Ein Grund dafür war, dass der Frau erst 2018 gekündigt wurde – drei Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen. Somit sei das Kündigungsrecht bereits verwirkt. Der Richter stellte diesbezüglich die ausschlaggebende Frage: „Damals hat man ihr nicht gekündigt, auf welcher Grundlage kündigte man ihr dann später?“
Wie ernst es dem Richter war, wurde klar, als er die Klägerin wegen eines Lachens ermahnte: „Da gibt es nichts zu lachen. Da schießen mir die Tränen in die Augen, und das als gebürtigem Wolfsburger." Im weiteren Prozessverlauf stellte er die Frage, wie man noch hätte schlafen können, mit dem Wissen, dass in jedes Diesel-Auto eine solche Software eingebaut wurde. „Man trägt ja auch eine gewisse Verantwortung. Und die wird ja auch honoriert“, hielt er fest.
VW hat grob fahrlässig gehandelt
Hinsichtlich der Schadensersatzfrage fand das Gericht auch hier eine eindeutige Antwort. VW ist zu 100 % allein für den entstandenen Schaden durch den Abgasskandal verantwortlich, urteilte das Gericht. Winterkorn hätte bereits im Jahr 2014 Maßnahmen hinsichtlich der Manipulationssoftware ergreifen müssen. Die Forderungen gegen die Ex-Managerin seien somit unbegründet.
VW ist sich keiner Schuld bewusst – mal wieder
Obwohl der Ausgang des Verfahrens eindeutig war, hält VW weiter an der Auffassung fest, dass die Kündigung zu Recht erfolgte. Ob es in die nächste Runde geht und Berufung beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen eingelegt wird, bleibt zunächst abzuwarten. VW hatte in den letzten Jahren mehrere ehemalige Führungskräfte entlassen. Es wurde jetzt bekannt, dass bisher sechs weitere Personen gegen die ausgesprochenen Kündigungen vor Gericht zogen. Auch hier bleibt abzuwarten, wie in diesen Fällen entschieden wird.
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Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht zeigt nur zu gut, wie uneinsichtig VW nach wie vor mit dem Abgasskandal umgeht – selbst nach eindeutigen Aussagen vom Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess und fast durchgehend verbraucherfreundlicher Rechtsprechung.
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