Widerspruch gegen Strom- und Gaspreiserhöhung: Neues Gesetz macht Hoffnung

Viele Energieversorger haben angekündigt, ihre Preise zum Jahreswechsel zu erhöhen. Ein neuer Gesetzentwurf könnte den Erhöhungen nun den Riegel vorschieben; die Bundesregierung will Strom- und Gasversorgern die geplanten Preisanstiege erschweren. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzentwurfs und klären, wie Verbraucher:innen einer Erhöhung widersprechen können.

Aber Achtung: Sofern Sie der Erhöhung widersprechen, kann es passieren, dass der Versorger den Vertrag mit Ihnen kündigt. Dann müssten Sie sich ggf. um einen Neuvertrag bei einem anderen Anbieter bemühen. Dies kann – je nach Region – günstiger oder teurer sein, als die Preiserhöhung vorerst zu akzeptieren. Unser Tipp: Checken Sie vorher die Preise der verfügbaren Neukundentarife – damit Sie im Falle einer Kündigung eine Alternative haben.

Kostenloses Musterschreiben

Wer den Strom- und Gaspreiserhöhungen widersprechen möchte, kann unser kostenloses Musterschreiben herunterladen, mit den eigenen Daten ausfüllen und als Antwort an Ihren Anbieter schicken. 

Versorger müssen Notwendigkeit der Erhöhung belegen

Anfang 2023 soll der Strom- und Gaspreis in vielen deutschen Haushalten teurer werden. Nun gibt es einen neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Energieversorgern ungerechtfertigte Preiserhöhungen verbieten soll. Die Regierung will dadurch einen Missbrauch durch die Versorgungskonzerne verhindern. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sollen die Preise demnach nicht erhöht werden dürfen. Ausgenommen sind alle “sachlich gerechtfertigten” Erhöhungen. Die Beweispflicht liegt bei den Versorgern – sie müssen eine Preisänderung also rechtfertigen. 

Konzerne stehen in der Pflicht, die Notwendigkeit einer Erhöhung beim Strom- und Gaspreis zu beweisen. Unwirksam sind alle Erhöhungen, die laut Gesetzentwurf “missbräuchlich und ungerechtfertigt” sind. Versorger müssen belegen, dass beispielsweise die Beschaffungskosten für Strom und Gas deutlich angestiegen sind. Das Bundeskartellamt entscheidet dann, ob die Erhöhung tatsächlich notwendig ist.  

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. 

Widersprechen Sie der Erhöhung mit unserem Musterschreiben

Verbraucher:innen haben grundsätzlich das Recht, der Tarifänderung zu widersprechen. Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt, sich an Beratungsstellen der Verbraucherzentralen zu wenden oder anwaltliche Unterstützung zu suchen. Das rät auch die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling. Die Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. Verbraucher:innen sollten Widerspruch einlegen. 

Sie sollten die Erhöhung außerdem nur unter Vorbehalt bezahlen. Geben Sie das am besten immer im Verwendungszweck mit an. Fordern Sie den Anbieter außerdem dazu auf, die Preiserhöhung zu begründen. 

Die aufgezählten Dinge – inklusive des Widerspruchs – können Sie Ihrem Anbieter mit unserem kostenlosen Musterschreiben mitteilen.