Die Folgen können schwer wiegen
Klar erscheint es einleuchtend: Ich fälsche mein Halbjahreszeugnis und schon bekommen die Eltern nichts von der schlechten Zensur in Mathe oder den unentschuldigten Fehltagen mit. Und wenn man es zu diesem Zwecke tut, wird man wohl auch ohne Strafe im juristischen Sinne davon kommen – nicht aber ohne Hausarrest.
Wer allerdings Zeugnisse fälscht, um sich damit für einen Arbeitsplatz zu bewerben, macht sich gemäß § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) der Urkundenfälschung schuldig. Fliegt der Schwindel bei der falschen Person auf, zieht das nicht nur eine Anzeige nach sich, sondern im schlimmsten Fall eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Auch die Arbeitswelt ist nicht vor Fälschung sicher
Gleiches gilt übrigens auch für Arbeitszeugnisse. Wer die schlechte Bewertung vom letzten Arbeitgeber lieber verbergen möchte, sollte das Zeugnis lieber aus der Bewerbungsmatte schmeißen, anstatt es zu “verbessern”. Denn Arbeitszeugnisse werden nicht selten auf Echtheit überprüft, indem sie vom künftigen Arbeitgeber mit dem ehemaligen Arbeitsplatz abgeglichen werden. Auch die IHK prüft die Echtheit ihrer Zertifikate auf Anfrage. Dabei werden jährlich ungefähr 25 Fälschungen enttarnt. Wie viele falsche Dokumente tatsächlich im Arbeitsmarkt im Umlauf sind, ist jedoch nicht bekannt.
Auch wenn der Arbeitgeber Jahre später erst von der falschen Bewerbung Wind bekommt, könnte möglicherweise eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Zudem kann er im schlimmsten Fall Schadensersatz von Ihnen verlangen.