Zigarettenpause während der Arbeit – der unerlaubte „Mini-Urlaub“ für Raucher

„Der geht schon wieder eine paffen!“. Diesen Satz hört man im Job häufig. Ein Gastwirt aus Rheinland-Pfalz gewährt nun den Nichtrauchern der Belegschaft mehr Urlaubstage. Zur Wahrung des Betriebsfriedens. Eine gute Maßnahme oder juristisch unrechtmäßig? Wir klären auf!

„Der geht schon wieder eine paffen!“. Diesen Satz hört man im Job häufig. Ein Gastwirt aus Rheinland-Pfalz gewährt nun den Nichtrauchern der Belegschaft mehr Urlaubstage. Zur Wahrung des Betriebsfriedens. Eine gute Maßnahme oder juristisch unrechtmäßig? Wir klären auf!

Für mehr Gesundheit und Entspannung

Ein Gastwirt aus Rheinland-Pfalz gewährt den Nichtrauchern in seiner Belegschaft mehr Urlaubstage. In seinen Augen für die Wahrung des Betriebsfriedens. Dabei stieß er in seinem Team auf jede Menge Zustimmung.

Während einige der Mitarbeiter sogar den Versuch wagen und das Rauchen aufgegeben haben, freuen sich die anderen über weniger Diskussionspotential in der Belegschaft. Durch die mediale Aufmerksamkeit gab es sowohl positive als auch negative Stimmen. Der Betreiber der Gaststätte ist jedenfalls froh über den großen Zuspruch, sogar von einigen Krankenkassen.

„Der geht schon wieder rauchen!“

Das Problem ist üblich in kleinen und großen Betrieben. Mitarbeiter fühlen sich benachteiligt, wenn Rauchern gefühlt mehr freie Zeit gewährt wird. Wieviel Zeit durch das Qualmen bei der Arbeit verloren geht, ist vielen Arbeitnehmern selten bewusst. Generell gilt, dass Raucher häufiger unter Krankheit, weniger Konzentrationsvermögen und verminderter Leistung leiden.

Auch der wirtschaftliche Nachteil der „Raucherpause“ wurde bereits 2009 von der Universität Hamburg belegt. Damals rechnete man mit 28 Milliarden Euro, die den Unternehmen im Jahr durch Raucherpausen durch die Lappen gingen.

Darf der Arbeitgeber Nichtraucher belohnen?

Grundsätzlich spricht laut Experten nichts gegen das erweiterte Urlaubsangebot für Nichtraucher. Jedoch dürfen Mitarbeiter, die ausschließlich während der gesetzlich vorgegebenen Pausen zur Zigarette greifen, davon nicht ausgeschlossen werden. Es darf nicht zum Ziel werden, das Rauchen grundsätzlich zu bestrafen.

Ein Gesetz zur Gewährleistung von Raucherpausen während der regulären Arbeitszeit gibt es nicht. Theoretisch werden dadurch sogar die arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt, was im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung oder gar Kündigung führen kann.

Jetzt Expertenrat im Arbeitsrecht fordern!