Das hessische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Zwangstilllegungen zulässig sind, wenn Dieselbesitzer sich weigern, an der Rückrufaktion von Fahrzeugherstellern teilzunehmen. Die Fahrzeuge würden nicht die Voraussetzungen aufweisen, die für eine ordnungsgemäße Zulassung notwendig wären. Wir erklären, welche Folgen das Urteil hat und welche anderen Möglichkeiten betroffene Dieselbesitzer haben, sich gegen die Software-Updates und illegalen Manipulationen von VW & Co zu wehren.
Gericht sieht Zwangsstilllegung als rechtmäßig
Das neueste Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (2 B 261/19) könnte weitreichende Folgen für Dieselbesitzer haben. Ein Fahrzeughalter hatte gegen die Verwaltung des Lahn-Dill-Kreises geklagt, weil diese sein Dieselfahrzeug stilllegen lassen wollten. Die Verwaltung des Landkreises hatte die Zwangsstilllegung angeordnet, da sich der Fahrzeughalter weigerte, an der Rückrufaktion des Fahrzeugherstellers teilzunehmen.
Aus Angst vor einem langfristigen Schaden an seinem Dieselfahrzeug kam der Halter dem Aufruf nicht nach, in einer Werkstatt die Beseitigung der Abschalteinrichtung vornehmen zu lassen. Das Gericht sah die Verfügung des Lahn-Dill-Kreises, den Betrieb des Fahrzeugs zu untersagen, jedoch als zulässig und notwendig. Der Halter des Fahrzeugs wurde angewiesen, die Software-Updates im Rahmen der Rückrufaktion aufspielen zu lassen.
Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen
Das Gericht argumentierte, dass das betroffene Fahrzeug aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung nicht den Voraussetzungen entspreche, um die Typengenehmigung zu erhalten. Diese wird an die Fahrzeughersteller für ein neues Modell vergeben, damit dieses offiziell verkauft werden kann. Um diese zu erhalten, wird das Fahrzeug auf dem Prüfstand untersucht und gemessen, ob die gesetzlich erlaubten Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Viele Fahrzeughersteller hatten mithilfe einer illegalen Abschalteinrichtung die Stickoxidemissionen künstlich niedrig gehalten, um die Typengenehmigung zu erhalten.
Im Realbetrieb wurde die Software-Komponente nicht aktiv und es kam zu einem deutlich erhöhten Abgasausstoß, der die gesetzlich erlaubten Grenzwerte an Stickoxiden deutlich überstieg. Von den Fahrzeugherstellern wurde eine Nachbesserung gefordert, die in Form von Software-Updates geliefert wurde. Das Kraftfahrt-Bundesamt und weitere europäische Zulassungsbehörden wiesen betroffene Fahrzeugbesitzer an, die Beseitigung der Abschalteinrichtung im Rahmen von Rückrufaktionen durchführen zu lassen.
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So können sich Dieselbesitzer vor und nach einem Rückruf wehren
Da die Rückrufaktion vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet wurde, können Sie sich nicht freiwillig entscheiden, ob Sie das Update durchführen lassen möchten oder nicht. Nun ist bereits bekannt, dass die Nachbesserungen langfristig zu einem erhöhten Verschleiß bestimmter Motorteile und einem höheren AdBlue-Verbrauch führen. Ohne Ansprüche gegen die Fahrzeughersteller geltend zu machen, können Sie nur als Verlierer aus dem Abgasskandal hervorgehen.
Jedoch gibt es mehrere Möglichkeiten, sich gegen die Fahrzeughersteller zu wehren und das betroffene Fahrzeug loszuwerden:
- Kaufpreis zurückfordern oder vergleichbares Neufahrzeug verlangen
- Schadensersatzansprüche durchsetzen
- Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen und bisher gezahlte Raten zurückerhalten
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