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BMW Dieselskandal – Alle Infos & Rechte für geschädigte Verbraucher

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • Mittlerweile musste auch der Münchner Autobauer eingestehen, eine "falsche" Software in seinen Diesel-Fahrzeugen verwendet zu haben.
  • Seit November 2018 stellt BMW für alle betroffenen Fahrzeuge Software-Updates bereit.
  • BMW wurde von der Staatsanwaltschaft München zu einer Bußgeldzahlung von 8,5 Millionen Euro verurteilt.

Wie lief der Dieselskandal bei BMW ab?

Nachdem im September 2015 der Volkswagen-Konzern öffentlich gestanden hatte, Diesel-Fahrzeuge manipuliert zu haben, mussten verschiedene Automobilhersteller in den folgenden Monaten nachziehen und ihre Beteiligung ebenfalls zugeben. BMW stritt jahrelang ab, eine Software verwendet zu haben, die mithilfe von illegalen Abschalteinrichtungen die Abgaswerte verfälschte. 2017 äußerte der ehemalige BMW-Chef Harald Krüger noch den folgenden Satz: "Wir haben an den Fahrzeugen nicht manipuliert. Wir haben Diesel, die sauber sind.”

Doch bereits im Mai 2018 musste der Münchner Autobauer zurückrudern und legte ein Teilgeständnis ab. BMW bekannte sich nicht dazu, ebenfalls manipuliert zu haben, sondern verpackte die Beteiligung etwas eleganter. So gab BMW an, einen "Fehler" gemacht zu haben. Die Software, welche bewirkte, dass die gesetzlich erlaubten Abgasgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand eingehalten wurden, im Realbetrieb jedoch deutlich übertroffen wurde, wurde fälschlicherweise verbaut. Es handle sich hierbei also nicht um eine vorsätzliche Manipulation, sondern eine versehentliche Partizipation am Dieselskandal, so die BMW-Unternehmensleitung.

Mittlerweile wurde BMW von der Staatsanwaltschaft München zu einer Bußgeldzahlung von 8,5 Millionen Euro verurteilt. Auch dem Münchner Autobauer wird fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen. Dennoch kommt BMW mit einer sehr milden Strafe davon – VW musste für dieselben Vorwürfe 800 Millionen Euro bezahlen. In den USA wurde ebenfalls Klage gegen den Automobilhersteller erhoben: Insbesondere wegen der Manipulation an den BMW-Modellen X5 und 33d verlangen amerikanische Gerichte Schadensersatz von BMW.

Auch Sie fahren einen BMW?  Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserem Online-Check.

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Wie genau sieht die Manipulation im Dieselskandal bei BMW aus?

Auch bei BMW drehte sich die Manipulation hauptsächlich darum, die Fahrzeuge bei der Typgenehmigung sauberer erscheinen zu lassen, als sie wirklich waren. BMW verwendete dafür einen Mechanismus in der Motorsteuerungssoftware, der zwischen zwei verschiedenen Betriebsmodi unterscheiden konnte.

Im sogenannten Modus "Füllstandsbetrieb" konnte mithilfe einer effizienten Abgasreinigung ein optimaler Wirkungsgrad erreicht werden. Dieser wird aktiviert, sobald das Fahrzeug die Situation auf dem Prüfstand erkennt. Es werden große Mengen an AdBlue eingespritzt, welche dafür sorgen, dass ein Großteil der Stickoxide neutralisiert werden und das Fahrzeug somit die gesetzlich geregelten Abgasgrenzwerte einhält.

Im Realbetrieb auf der Straße wird dagegen der "Online-Dosiermodus" verwendet, welcher bei erhöhten Abgastemperaturen aktiviert wird. Da nur eine extrem reduzierte Menge an AdBlue in diesem Modus eingespritzt wird, fällt auch der Wirkungsgrad deutlich geringer aus. Die in diesem Modus gemessenen Abgaswerte übertrafen die gesetzlich erlaubte Grenzwerte um ein Vielfaches.

BMW erklärt die gedrosselte Abgasreinigung außerhalb des Prüfbereichs damit, dass man Ablagerungen in bestimmten Teilen des Motor verhindern wolle. Experten halten es jedoch nicht für zulässig, ab einer bestimmten Abgastemperatur eine gedeckelte Menge an AdBlue – auch als Harnstoff bekannt – zu verwenden.

Denn ohne die Zuführung von AdBlue kann die Neutralisierung der Stickoxide nicht stattfinden. Bei angemessener Verwendung des Harnstoffes können laut Herstellerangaben bis zu 90 % der gesundheitsgefährdenden Stoffe aus der Abgasluft entfernt werden. Dieser Vorgang findet bei manipulierten Fahrzeugen gar nicht oder stark eingeschränkt statt, sodass große Mengen an Stickoxiden auf deutschen Straßen ausgestoßen werden.

Welche BMW-Fahrzeuge sind vom Dieselskandal betroffen?

Verschiedene BMW-Modelle stehen im Verdacht, mit der manipulierten Motorsteuerungssoftware unterwegs zu sein. Bisher wurden jedoch nur zwei Modelle vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) offiziell zurückgerufen. Etwa 11.000 Fahrzeughalter sind von der Rückrufaktion betroffen und wurden nun aufgefordert, in einer Werkstatt ein neues Software-Update aufspielen zu lassen. Sowohl BMW-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 als auch Euro 6 sind abgastechnisch manipuliert worden.

Die folgenden Modelle sind von der Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen:

Modell
Baujahr
Motor
Abgasnorm
M550D xDrive Limousine 03/2012 bis 10/2016 N57S Euro 6
M550d xDrive Touring 03/2012 bis 02/2017 N57S Euro 6
750d xDrive 07/2012 bis 06/2015 N57D30S1 Euro 6
750Ld xDrive 07/2012 bis 06/2015 N57D30S1 Euro 6

Die folgenden Modelle stehen unter Manipulationsverdacht:

Modell
Baujahr
Motor
Abgasnorm
X3 xDrive20d seit 04/2014 B47D20 Euro 6
320d 10/2011 bis 06/2015 N47D20 Euro 5
320d GT xDrive 03/2013 bis 07/2015 N47D20 Euro 6
520d Touring 09/2011 bis 01/2017 N47D20 Euro 6
530d 09/2011 bis 01/2017 N57D30 Euro 6
X5 xDrive 25d 12/2012 bis 07/2015 N47D20 Euro 6

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Was können BMW-Fahrer gegen Diesel-Fahrverbote tun?

Seit November 2018 stellt BMW für alle betroffenen Fahrzeuge Software-Updates bereit, welche die "fälschlicherweise" verwendeten Komponenten der Software entfernen soll. Alle Halter eines manipulierten BMW wurden entweder vom Autobauer direkt oder vom Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben und dazu aufgefordert, ein Software-Update aufspielen zu lassen. Doch diese Maßnahme zeigt nicht den gewünschten Erfolg, denn auch nach der Aktualisierung der Motorsteuerungssoftware kann es noch zu Problemen mit der Abgasrückführung kommen.

Besitzer eines BMW-Fahrzeugs, welches noch der Abgasnorm Euro 5 entspricht, müssen sich zudem mit Fahrverboten in Großstädten arrangieren. Viele zentrale und viel befahrene Straßen wurden bereits für ältere Diesel-Modelle gesperrt – diverse deutsche Städten haben angekündigt, in nächster Zeit weitere Fahrverbotszonen einzurichten.

Seit einiger Zeit haben Besitzer von BMW-Diesel die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge mit bestimmten Systemen zur Abgasreinigung nachrüsten zu lassen, um sich weiterhin uneingeschränkt mit ihrem Diesel bewegen zu können. Die Nachrüstung sorgt für einen deutlich niedrigeren Schadstoffausstoß und eine Befreiung von den Fahrverboten.

Einer der Anbieter solcher Systeme ist die Dr Pley SCR Technology GmbH, mit der wir eng zusammen arbeiten. BMW macht es seinen Kunden allerdings doppelt schwer: Nicht nur müssen BMW-Kunden ihre Fahrzeuge in fremden Werkstätten nachrüsten lassen, auch können sie mit keinerlei Zuzahlung rechnen. Die Kosten für Nachrüstsysteme werden auf etwa 3.000 bis 3.600 Euro geschätzt.

Da BMW mit seiner Verwicklung in den Dieselskandal maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Hardware-Nachrüstungen nunmehr notwendig sind, sollte der Hersteller auch die Kosten dafür tragen.

Sollten Sie an einer Diesel-Nachrüstung interessiert sein, setzen wir für Sie die Kostenübernahme von BMW durch und fordern zusätzlich 20 % Schadensersatz. Prüfen Sie jetzt, wie Ihre Chancen stehen!

Welche Möglichkeiten haben Geschädigte, um gegen BMW vorzugehen?

BMW macht es seinen oftmals sehr treuen Kunden nicht leicht. Der Autobauer geht wenig transparent mit dem Dieselskandal um und auch Unterstützung erhalten geschädigte Besitzer eines BMW-Diesel nur in sehr geringem Ausmaß. Alle Besitzer betroffener Fahrzeuge haben allerdings folgende Optionen:

#1 Rückgabe des Autos und Kaufpreis zurückholen

Unsere Handlungsempfehlung ist es, das eigene Diesel-Fahrzeuge an den Händler oder Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug fordern wir den Kaufpreis für Sie zurück. Alternativ haben Sie auch Anspruch auf ein Neufahrzeug, das die gesetzlich erlaubten Grenzwerte einhält und einen entsprechenden Ersatz zu Ihrem bisherigen Auto darstellt.

#2 Schadensersatz fordern

Alternativ setzen wir auch gerne einen Schadensersatz in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises für Sie durch, wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten. Sollte es für Ihr Modell bereits eine Hardware-Nachrüstung geben, werden wir zudem die Kostenübernahme durch BMW fordern.

Was kostet es, gegen BMW im Dieselskandal vorzugehen?

Viele betroffene Diesel-Kunden schrecken davor zurück, juristisch gegen BMW vorzugehen, weil sie die hohen Kosten fürchten. Wir bieten Ihnen Möglichkeiten, all Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durchzusetzen – mit oder ohne Rechtsschutzversicherung. Profitieren Sie von der Möglichkeit einer Prozessfinanzierung

Durchsetzung mit Rechtsschutzver­sicher­ung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Durchsetzung ohne Rechtsschutzver­sicher­ung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte