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Diesel Fahrverbot Düsseldorf: Das raten Experten

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
28.04.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Bereits mit Urteil vom 13. September 2016 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Bezirksregierung in Düsseldorf den Luftreinhalteplan für die Stadt so fortzuschreiben hat, dass die gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid innerhalb des Stadtgebiets schnellstmöglich erreicht werden.
  • Notfalls müssten eben auch Diesel Fahrverbote verhängt werden.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat dann Anfang 2018 in einer wegweisenden Entscheidung bestätigt, dass Fahrverbote grundsätzlich möglich sind und unter bestimmten Umständen auch erfolgen müssen.
  • Was das jetzt für die Düsseldorfer bedeutet, und was Betroffene angesichts drohender Diesel Fahrverbote unternehmen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Diesel Fahrverbot Düsseldorf: Wie ist die derzeitige Lage?

Die Bezirksregierung in Düsseldorf hatte den sogenannten "Luftreinhalteplan Düsseldorf 2013" so fortzuschreiben, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Ausstoß von Stickstoffdioxid innerhalb des Stadtgebiets schnellstmöglich eingehalten werden. Dabei hatte die Bezirksregierung auch mögliche Diesel Fahrverbote zu berücksichtigen, sofern diese die einzig geeignete Maßnahme darstellen sollten, um zügig zur Einhaltung der Grenzwerte zu gelangen. Der Luftreinhalteplan, den die Behörde infolgedessen veröffentlicht hat, sieht nun jedoch keine Fahrverbote vor. Stattdessen sollen 65 alternative Maßnahmen die Umweltbelastungen senken.

Wir halten Diesel Fahrverbote in Düsseldorf weiterhin für gut möglich

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte mithilfe einer Änderung des Luftreinhalteplans dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden. Eine europäische Richtlinie sieht vor, dass die Luftqualitätspläne im Falle der Überschreitung der Grenzwerte geeignete Maßnahmen enthalten müssen, damit der Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich ist. Mit dem neuen Luftreinhalteplan sollen die Grenzwerte jedoch erst voraussichtlich im Jahre 2024 eingehalten werden können. Mit entsprechenden Diesel Fahrverboten könnte das Ziel wohl früher erreicht werden.

Sofern sich die Bezirksregierung darauf beruft, mögliche Diesel Fahrverbote seien unverhältnismäßig, kann an dieser Stelle auf das oben genannte Urteil des BVerwG verwiesen werden. Streckenbezogene Fahrverbote werden demnach wohl grundsätzlich verhältnismäßig sein. Auch zonale Fahrverbote können angemessen sein. Insbesondere wäre hierbei an eine phasenweise Einführung zu denken, die zunächst nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) betreffen könnte und zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise ab dem 01. September 2019, auch Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5.

Da es die Bezirksregierung in Düsseldorf mit dem aktuellen Luftreinhalteplan womöglich nicht schafft, die Grenzwerte schnellstmöglich zu erreichen, halten wir es für gut möglich, dass auch dieser Luftreinhalteplan vor Gericht nicht bestehen wird. Sollte daher erneut gegen den Luftreinhalteplan geklagt werden, könnte dies zukünftig doch noch zu Fahrverboten in Düsseldorf führen.

Wer könnte von Diesel Fahrverboten in Düsseldorf betroffen sein?

Fahrverbote kommen für Diesel-Fahrzeuge in Betracht, welche die Abgasnorm Euro 4 oder Euro 5 erfüllen. Auch Fahrzeuge mit benzin- oder gasbetriebenen Ottomotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 3 können von Fahrverboten betroffen sein. Die nachfolgende Grafik zeigt Ihnen, wie Sie erkennen können, welche Euro-Norm Ihr Fahrzeug hat. Nehmen Sie dafür einfach Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Hand und schauen Sie an den in der Grafik angegebenen Stellen nach den entscheidenen Ziffern.

Diesel Fahrverbot Düsseldorf: Zulassungsbescheinigung Teil 1

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Das sollten betroffene Dieselfahrer dann tun

Auch wenn derzeit keine Diesel Fahrverbote in Düsseldorf bestehen, kann sich dies schnell ändern, wenn das zuständige Gericht auch den neuen Luftreinhalteplan für unzureichend befindet. Wir können daher auch den Dieselfahrern in Düsseldorf derzeit in vielen Fällen zwei Möglichkeiten empfehlen, die ihnen den Weg raus aus dem Diesel-Schlamassel ermöglichen könnten:

Ansprüche aus dem Abgasskandal

Die Autohersteller VolkswagenMercedes-Benz und BMW haben ihre Kunden im Abgasskandal vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Wenn Sie eines der betroffenen Modelle mit eingebauter Schummel-Software fahren, fordern wir für Sie einen mängelfreien Neuwagen oder die Erstattung des Kaufpreises ein. Alternativ setzen wir Schadensersatzansprüche gegen den Autohersteller für Sie durch. Unsere Tätigkeit ist für Sie in keiner der genannten Optionen mit einem Kostenrisiko verbunden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wie uns um die Deckungszusage und regeln alles Weitere mit Ihrem Versicherer. Ohne Rechtsschutzversicherung stellen wir Ihnen gerne unseren Prozesskostenfinanzierer zur Seite, der die anfallenden Kosten für Sie verauslagt. Nur im Falle eines positiven Ergebnisses geht ein Teil des wirtschaftlichen Gewinns an den Prozesskostenfinanzierer.

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Wir unterstützen die betroffenen Dieselfahrer in Düsseldorf

Wir haben bereits tausende Darlehensverträge auf bestehende Widerrufsmöglichkeiten hin überprüft, außerdem vertreten wir bereits tausende Mandanten im Abgasskandal. Wir möchten den geschädigten Autofahrern helfen und ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend machen. Sie sollten nicht die Fehler ausbaden, die andere gemacht haben. Wir können Sie daher nur ermutigen, jetzt noch Ihre Ansprüche im Abgasskandal geltend zu machen, bevor sie verjähren. Außerdem ziehen wir für Sie den Auto-Widerrufsjoker, wenn Sie nicht vollständig und fehlerfrei alle Widerrufsinformationen erhalten haben. Wir prüfen wir Sie Ihre Möglichkeiten und Sie entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten. Mit uns haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte