Diesel Fahrverbot Gelsenkirchen und Essen: Was Dieselfahrer wissen müssen
- Nun ist auch das Ruhrgebiet vom Diesel Fahrverbot betroffen.
- Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat am 15. November 2018 durch Urteil entschieden, dass nach dem 1. Juli 2019 stellenweise Fahrverbote für Diesel Fahrzeuge in Gelsenkirchen und Essen gelten werden.
- Betroffene Autofahrer trifft diese Meldung hart. Ein Plan B haben viele Dieselbesitzer nicht.
- Wir zeigen Ihnen jedoch Maßnahmen, wie Sie dem Diesel-Schlamassel noch entgehen können.
Inhalt:
- Welche Straßen sind vom Diesel Fahrverbot in Essen und Gelsenkirchen betroffen?
- Welche Fahrzeuge sind vom Diesel Fahrverbot in Essen und Gelsenkirchen betroffen?
- Kläger: Die Deutsche Umwelthilfe
- Urteil für Diesel-Fahrverbote ist umstritten: Was passiert jetzt?
- Raus aus dem Diesel-Schlamassel
- Wir helfen geschädigten Autofahrern – mit Erfolg
Welche Straßen sind vom Diesel Fahrverbot in Essen und Gelsenkirchen betroffen?
Laut Urteil des Verwaltungsgerichts sind in Essen die gesamte Innenstadt und angrenzende Stadtteile vom Diesel-Fahrverbot betroffen. Was besonders schwer wiegt, ist das drohende Fahrverbot auf der Stadtautobahn A40. Die A40 ist die Schlagader des Ruhrgebiets und führt quer von Duisburg bis nach Dortmund. Circa 100.000 Fahrzeuge nutzen täglich diese Stadtautobahn, um von A nach B zu kommen. In Gelsenkirchen ist „lediglich“ die Kurt-Schumacher-Straße, eine Hauptverkehrsader der Stadt, vom Fahrverbot betroffen.
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Welche Fahrzeuge sind vom Diesel Fahrverbot in Essen und Gelsenkirchen betroffen?
- In Essen sollen vom 1. Juli 2019 an Dieselfahrzeuge in der neuen Zone bis zu Abgasnorm 4 verboten werden. Vom 1. September 2019 an sollen dann auch die Dieselfahrzeuge der Euro Norm 5 nicht mehr fahren dürfen.
- In Gelsenkirchen soll das Fahrverbot ebenfalls vom 1. Juli 2019 an gelten. Erlaubt sind dann nur Diesel der Euro Norm 6.
Sie wissen nicht, welcher Abgasnorm Ihr Auto entspricht? Dann nehmen Sie dafür einfach Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Hand und schauen Sie an den in der folgenden Grafik angegebenen Stellen nach den entscheidenen Ziffern.
Kläger: Die Deutsche Umwelthilfe
Geklagt hat die deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Verein will durch die Klagen gegen betreffende Städte erreichen, dass Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplänen aufgenommen werden. Laut Meinung der DUH das einzige Mittel, um schnell an den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid heranzukommen. Der Grenzwert ist keine fixe Idee. Er ist bereits seit 2010 vorgeschrieben. Jedoch haben sich kaum Städte an diesen Grenzwert gehalten – dazu gehören auch Essen und Gelsenkirchen. An der Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen wurde zuletzt ein Jahresmittelwert von 46 Mikrogramm ermittelt. Mit diesem Schnitt liegt die Stadt nur knapp über dem zulässigen Grenzwert. Die Stadt Essen hingegen hat einen Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm an der A40 vorzuweisen.
Urteil für Diesel-Fahrverbote ist umstritten: Was passiert jetzt?
Ob Berufung gegen das Urteil eingelegt wird, bleibt abzuwarten. Außerdem bleibt abzuwarten, ob der Grenzwert von 40 angehoben wird. Der Grund: Man geht davon aus, dass aufgrund geringer Abweichungen früher oder später der Grenzwert von 40 ohnehin eingehalten werden kann – auch ohne Fahrverbote. Ob ein Fahrverbot durch Entscheidungen der Politik noch in letzter Sekunde abgewendet werden kann, ist fraglich.
Raus aus dem Diesel-Schlamassel
Das Urteil hat die Betroffenen so überrumpelt, dass viele Diesel-Fahrer noch keinen Plan B haben. Nachrüstungen der Fahrzeuge und passende Lösungen der Politik lassen auf sich warten. Spätestens jetzt muss selber gehandelt werden! Wenn Sie vom Abgasskandal betroffen sind oder Ihr Auto über eine Bank finanziert haben, können wir Ihnen Lösungen anbieten, mit denen Sie dem ganzen Diesel-Schlamassel entgehen können:
1. Möglichkeit: Betroffen vom Abgasskandal
Die drei größten deutschen Autohersteller VW, Daimler und BMW haben jahrelang wissentlich Dieselautos so manipuliert, dass sie nur auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte einhalten, nicht aber auf der Straße. Millionen deutsche Autofahrer haben mit gutem Gewissen diese Autos für viel Geld gekauft. Nun müssen sie feststellen, dass sie mit diesen Fahrzeugen aus vielen Innenstädten aufgrund von Fahrverboten verbannt werden. Zudem ist der Wert ihres Dieselfahrzeuges bereits heute stark gesunken und wird unserer Einschätzung nach weiter sinken. Sofern Ihr Fahrzeug auch vom Abgasskandal betroffen ist, können wir hier Ihr Recht zu Geld machen und Sie gegenüber dem täuschenden Autohersteller vertreten. Wir fordern dann für Sie entweder die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, mit dem Sie auch keine Fahrverbote fürchten müssten, den Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz von bis zu 10.000,00 Euro. Beachten Sie bitte, dass bei allen Marken des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Skoda, SEAT und Porsche) akute Verjährung droht. Wenn der Rückruf Ihres betroffenen Fahrzeuges erst nach dem 31. Dezember 2015 erfolgte, dann droht die Verjährung Ihre Ansprüche gegen Volkswagen wegen des Software-Betruges der Dieselmotorenreihe EA 189 zum 31. Dezember 2019.
2. Möglichkeit: Auto-Widerrufsjoker bei finanzierten Fahrzeugen
Sollten Sie Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert haben, können Sie womöglich sogar vom sogenannten Auto-Widerrufsjoker Gebrauch machen. Mit diesem könnten Sie Ihren Darlehensvertrag mit der finanzierenden oder leasenden Bank auch nach Jahren noch widerrufen und sich somit zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen von Ihrem Fahrzeug trennen. Das heißt im Klartext, dass Sie womöglich Ihren Wagen an die Bank zurückgeben können und die geleistete Anzahlung sowie die gezahlten Raten zurückerhalten. Sie sind dann Ihr Auto praktisch umsonst gefahren.
Wir helfen geschädigten Autofahrern – mit Erfolg
Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei VW, BMW und Daimler und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren. Bei uns ist es egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir setzen uns für Ihr Recht ein.
Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen – ansonsten können Sie nur gewinnen. Wir lassen uns auch nicht abschrecken, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten zunächst nicht übernehmen will. Es ist kein Geheimnis, dass sich Versicherungsgesellschaften gerne mal um die Kostenerstattung drücken wollen. Unser Team um eine erfahrene Fachanwältin für Versicherungsrecht kümmert sich zusammen mit einer eigenen Fachabteilung für die Durchsetzung von Rechtsschutzdeckungen – und zwar so lange, bis die Versicherung zahlt. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche jetzt ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Wir sorgen dafür, dass unser Prozesskostenfinanzierer die außergerichtliche Rechtsdurchsetzung finanziert – ohne Selbstbeteiligung. Wenn ein Gerichtsprozess aussichtsreich erscheint, übernehmen wir die Anfrage für eine Prozessfinanzierung Ihrer individuellen Klage. Sagt der Prozesskostenfinanzierer für die Klage zu, fällt für dieses gerichtliche Verfahren eine Selbstbeteiligung von 89,- Euro an.
In allen Fällen der Risikoübernahme durch den Prozesskostenfinanzierer – ob außergerichtlich oder in einer individuellen Klage – zahlen Sie nur im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar. Dieses beträgt 29 % (inkl. Steuern und Gebühren) von Ihrem wirtschaftlichen Erfolg, den wir für Sie erzielt haben – maximal jedoch 2.900,00 Euro. Und auch wenn Sie überlegen, auf eigenes Kostenrisiko vor Gericht zu gehen, sind wir an Ihrer Seite und entwickeln mit Ihnen die aussichtsreichste Prozessstrategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wenn auch Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal prüfen wollen, können Sie das ganz einfach über unseren kostenfreien Online-Check tun. In nur wenigen Klicks erfahren Sie, wie Ihre Chancen im Abgasskandal stehen. Im Anschluss an des Online-Check haben Sie die Möglichkeit eine kostenfreie Ersteinschätzung von und anzufordern. Danach können Sie immer noch entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte