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Diesel Fahrverbot Hamburg: Das raten Experten

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
29.12.2022 | 4 Min. Lesezeit
  • Am 31. Mai 2018 führte Hamburg als erste deutsche Stadt Fahrverbote für Diesel-PKW auf zwei Straßenabschnitten ein.
  • Betroffen sind hunderttausende Einheimische, Pendler, Reisende und Berufskraftfahrer. Fahrverbote stellen Autofahrer vor große Herausforderungen.
  • Sie bedeuten nicht nur Mobilitätseinschränkungen, sondern führen auch zu weiteren Wertverlusten bei Diesel-PKW.

Wer ist vom Diesel Fahrverbot in Hamburg betroffen?

Anders als in Berlin, Frankfurt oder Stuttgart, wo Diesel Fahrverbote durch Gerichtsentscheidungen angeordnet wurden, hat Hamburg am 31. Mai 2018 aus eigener Initiative Durchfahrtsbeschränkungen angeordnet, um den neuen Luftreinhalteplan des rot-grünen Senats einzuhalten. Dieser sieht vor, dass bis 2025 alle gesetzlich festgelegten Grenzwerte in der Stadt eingehalten werden müssen.

Von den Bestimmungen betroffen sind zwei Straßenabschnitte: 580 m der Max-Brauer-Allee einerseits und 1,6 km der Stresemannstraße in Altona andererseits. Beide Straßen sind dicht bebaut und die Messstationen, die die Luftqualität dort überwachen, weisen seit Jahren Stickoxidbelastungen über dem Grenzwert aus. Das Verbot ist auf alle Dieselfahrzeuge ausgerichtet, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Den Abschnitt der Max-Brauer-Allee dürfen sowohl Diesel-PKW der Schadstoffklassen Euro 1 bis 5 als auch LKW nicht mehr befahren. Das Fahrverbot auf der Stresemannstraße gilt ausschließlich für LKW mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, während PKW dort weiterhin unabhängig von ihrer Schadstoffklasse fahren dürfen. Insgesamt sehen sich hunderttausende Hamburger, Pendler, Reisende und Berufskraftfahrer mit Mobilitätseinschränkungen konfrontiert.

Zwar wird von offizieller Seite bisher verneint, dass in der Hansestadt weitere Fahrverbote folgen könnten. Jedoch hat der BUND Klage beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht, um zusätzliche Fahrverbotszonen zu erzwingen. Somit sind in Zukunft weitere Restriktionen möglich.

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Ist mein Auto vom Diesel Fahrverbot in Hamburg betroffen?

Wie bereits erwähnt, richten sich die Hamburger Durchfahrtsbeschränkungen an Diesel-PKW und LKW, die die Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. Das bedeutet, dass Fahrzeughalter mit Autos der Schadstoffklassen Euro 1 bis 5 in ihrer Mobilität eingeschränkt werden. Ein Blick in Ihre Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugbrief), insbesondere unter Punkt 14, hilft Ihnen herauszufinden, ob auch Ihr Auto vom Diesel Fahrverbot betroffen ist. Worauf Sie dabei achten müssen, können Sie unserer Grafik entnehmen:

Diesel Fahrverbot Hamburg

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Was sollten betroffene Dieselfahrer jetzt tun?

Betroffenen Dieselfahrern bieten sich in vielen Fällen zwei Möglichkeiten, aus dem Fahrverbots-Schlamassel herauszukommen:

1. Möglichkeit: Betroffen vom Abgasskandal

Die drei größten deutschen Autohersteller VWDaimler und BMW haben jahrelang wissentlich Dieselautos so manipuliert, dass sie nur auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte einhalten, nicht aber auf der Straße. Millionen deutsche Autofahrer haben mit gutem Gewissen diese Autos für viel Geld gekauft. Nun müssen sie feststellen, dass sie mit diesen Fahrzeugen aus vielen Innenstädten aufgrund von Fahrverboten verbannt werden. Zudem ist der Wert ihres Dieselfahrzeuges bereits heute stark gesunken und wird unserer Einschätzung nach weiter sinken. Sofern Ihr Fahrzeug auch vom Abgasskandal betroffen ist, können wir hier Ihr Recht zu Geld machen und Sie gegenüber dem täuschenden Autohersteller vertreten. Wir fordern dann für Sie entweder die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, mit dem Sie auch keine Fahrverbote fürchten müssten, den Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz von bis zu 10.000,00 EuroBeachten Sie bitte, dass bei allen Marken des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Skoda, SEAT und Porsche) akute Verjährung droht. Wenn der Rückruf Ihres betroffenen Fahrzeuges erst nach dem 31. Dezember 2015 erfolgte, dann droht die Verjährung Ihre Ansprüche gegen Volkswagen wegen des Software-Betruges der Dieselmotorenreihe EA 189 zum 31. Dezember 2019.

2. Möglichkeit: Auto-Widerrufsjoker bei finanzierten Fahrzeugen

Sollten Sie Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert haben, können Sie womöglich sogar vom sogenannten Auto-Widerrufsjoker Gebrauch machen. Mit diesem könnten Sie Ihren Darlehensvertrag mit der finanzierenden oder leasenden Bank auch nach Jahren noch widerrufen und sich somit zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen von Ihrem Fahrzeug trennen. Das heißt im Klartext, dass Sie womöglich Ihren Wagen an die Bank zurückgeben können und die geleistete Anzahlung sowie die gezahlten Raten zurückerhalten. Sie sind dann Ihr Auto praktisch umsonst gefahren.

Wie können wir helfen?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei VW, BMW und Daimler und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren. Bei uns ist es egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen – ansonsten können Sie nur gewinnen. Wir lassen uns auch nicht abschrecken, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten zunächst nicht übernehmen will. Es ist kein Geheimnis, dass sich Versicherungsgesellschaften gerne mal um die Kostenerstattung drücken wollen. Unser Team um eine erfahrene Fachanwältin für Versicherungsrecht kümmert sich zusammen mit einer eigenen Fachabteilung für die Durchsetzung von Rechtsschutzdeckungen – und zwar so lange, bis die Versicherung zahlt. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche jetzt ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Wir sorgen dafür, dass unser Prozesskostenfinanzierer die außergerichtliche Rechtsdurchsetzung finanziert – ohne Selbstbeteiligung. Wenn ein Gerichtsprozess aussichtsreich erscheint, übernehmen wir die Anfrage für eine Prozessfinanzierung Ihrer individuellen Klage. Sagt der Prozesskostenfinanzierer für die Klage zu, fällt für dieses gerichtliche Verfahren eine Selbstbeteiligung von 89,- Euro an. 

In allen Fällen der Risikoübernahme durch den Prozesskostenfinanzierer – ob außergerichtlich oder in einer individuellen Klage – zahlen Sie nur im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar. Dieses beträgt 29 % (inkl. Steuern und Gebühren) von Ihrem wirtschaftlichen Erfolg, den wir für Sie erzielt haben – maximal jedoch 2.900,00 Euro. Und auch wenn Sie überlegen, auf eigenes Kostenrisiko vor Gericht zu gehen, sind wir an Ihrer Seite und entwickeln mit Ihnen die aussichtsreichste Prozessstrategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte