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Dieselskandal bei Renault – So dreckig sind die Modelle wirklich!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • Im Dieselskandal gehörte Renault zu den übelsten Schummlern.
  • Dennoch gibt es bisher weder einen Pflichtrückruf noch eine Strafe.
  • Geschädigte Halter:innen eines Renault sollten jetzt ihre Ansprüche auf Entschädigung prüfen.

BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.

Hat sich auch Renault im Diesel­skandal schuldig ge­macht?

Seit einigen Jahren gilt Renault gemeinsam mit anderen Automobilherstellern als Vorreiter im Bereich der Elektromobilität. Bereits verschiedene E-Modelle – wie den Twizy oder ZOE – brachte der französische Autobauer auf den Markt. Doch diese saubere Weste musste sich Renault hart erarbeiten, denn noch vor wenigen Jahren galten die französischen Fahrzeuge als üble Stinker.

In Abgastests fielen gewisse Renault Modelle – allen voran der Grand Scenic und Captur – reihenweise durch und schockierten mit immens hohen Emissionswerten. Renault wurde offiziell von der französischen Antibetrugsbehörde DGCCRF auf eine Strafe in Höhe von 3,5 Milliarden Euro verklagt. Bisher gab es kein Gerichtsverfahren.

Könnte auch Ihr Renault vom Dieselskandal betroffen sein? Verlieren Sie keine Zeit und prüfen Sie Ihre Chance auf eine Entschädigung. Unsere Expert:innen im Abgasskandal helfen Ihnen mit einer kostenfreien Ersteinschätzung weiter – schnell, unverbindlich und kostenfrei.

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Wie war Renault in den Diesel­skandal ver­wickelt?

Renault hat in den vergangenen Jahren nicht nur die eigenen Diesel-Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware ausgestattet, welche die Abgaswerte auf dem Prüfstand niedrig halten sollte. Der französische Autobauer ist auch in den Dieselskandal bei Mercedes involviert. Denn der Motor des Mercedes-Kleintransporters Vito mit einem 1,6-Liter-Motor soll aus dem Hause Renault stammen. Das Euro-6-Modell wurde bereits offiziell vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen.

Zudem fanden französische Ermittler heraus, dass Renault angeblich bereits seit 1990 die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge mithilfe illegaler Abschalteinrichtungen schön schummelt. Laut französischer Antibetrugsbehörde DGCCRF könnten davon über 900.000 Fahrzeuge in einem Gesamtwert von 16,8 Milliarden Euro betroffen sein.

In Tests des Automobilclubs ADAC und der Umweltorganisation "Transport & Environment" (T&E) fiel Renault mit wehenden Fahnen durch. Um das bis zu 14-fache überschritten bestimmte Renault-Modelle die gesetzlich erlaubten Stickoxid-Grenzwerte. Damit schaffte es die Renault-Nissan-Allianz auf den zweiten Platz der schlimmsten Abgasschummler.

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Waren Besitzer:innen eines Renaults im Dieselskandal bereits vor Gericht erfolgreich?

Nachdem in Frankreich das Ausmaß der Manipulationen bei Renault bekannt wurde, rollte eine wahre Klagewelle auf den Autobauer zu. Vorerst verlangten geschädigte Kund:innen von Renault-Händlern die Rücknahme ihres manipulierten Fahrzeugs und die Auszahlung der Kaufsumme (Az. 23 O 195/15, Az. 5 O 369/16). Mittlerweile sind auch gegen Renault selbst diverse Klagen bei deutschen Gerichten eingegangen.

Richter entscheiden zunehmend verbraucherfreundlich – wie auch in den Fällen gegen VW, Audi oder Mercedes-Benz. Sobald das Gericht Renault vorwirft, seine Kunden vorsätzlich getäuscht und nicht ausreichend über die eigentlich fehlende EG-Typgenehmigung aufgeklärt zu haben, stehen die Chancen auf Schadensersatz gut.

 

So wurde bei Renault manipuliert

Zwar wurde der französische Autobauer bisher noch nicht offiziell zur Rechenschaft gezogen, jedoch lässt sich die Existenz illegaler Abschalteinrichtung schwer verleugnen. Ähnlich wie bei VW, Daimler und Co. lässt diese die Abgasreinigung auf dem Prüfstand auf Hochtouren laufen, was zu sehr niedrigen Abgaswerten führt.

Das Modell erhält auf Basis dieser Daten die Typgenehmigung. Im Realbetrieb deaktiviert sich die Manipulationssoftware, was dazu führt, dass es zu so gut wie keiner Reinigung der Abgase kommt und eine große Menge an gesundheitsgefährdenden Stickoxiden auf die Außenluft abgegeben werden.

Hat es bei Renault im Diesel­skandal einen Rück­ruf gegeben?

Trotz zahlreicher Hinweise, Tests und Beweise darauf, dass Renault bewusst Abgaswerte mithilfe von illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert hat, gab es bisher keinen großangelegten Rückruf des KBA.

Lediglich eine veröffentlichte Rückrufaktion findet sich in der Datenbank des KBA. Unter dem Herstellercode 0C7C ruft Renault in Deutschland 1.010 Fahrzeuge der Modelle Captur und Kadjar der Baujahre 2014 und 2015 zurück. Als Grund des Rückrufs werden überhöhte Stickoxidwerte im Straßenbetrieb angegeben. Jedoch wurde dieser Rückruf nicht vom KBA angewiesen und wird von diesem auch nicht überwacht.

Es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, dass Renault in den kommenden Monaten noch ein Pflichtrückruf des KBA droht. Denn das Gerichtsverfahren der französischen Antibetrugsbehörde wartet ebenfalls noch darauf, weitergeführt zu werden.

Halter:innen eines manipulierten Renaults können bereits jetzt aktiv werden und sich über ihre Optionen informieren. Unsere Expert:innen schätzen für Sie Ihren Fall ein und teilen Ihnen mit, wie Ihre Chancen auf Entschädigung von Renault stehen.

Welche Optionen haben betrogene Renault-Kund:innen im Dieselskandal?

Im Fall von Renault ist es nicht so leicht, die Situation klar einzuschätzen. Denn einerseits zeigen zahlreiche Tests, dass die Fahrzeuge des französischen Autobauers, der zu fast 20 % dem französischen Staat gehört, die gesetzlichen Abgasgrenzwerte um ein Vielfaches überschreiten.

Auch die Existenz illegaler Abschalteinrichtungen konnte Renault bereits nachgewiesen werden. Andererseits hat weder Renault selbst noch das KBA Maßnahmen ergriffen, um Renault-Kund:innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Jedoch ist es möglich, dass sich hier in den nächsten Monaten noch einiges ändern könnte.

Zwischen den folgenden Optionen können sich Halter:innen eines Renaults entscheiden:

  • Rückerstattung des Kaufpreises

Sie haben in der Regel die Möglichkeit, Ihren manipulierten Renault an den Händler zurückzugeben und die Rückerstattung des Kaufpreises zu fordern.

  • Fahrzeug behalten und Schadens­ersatz fordern

Sollten Sie nicht bereit sein, Ihr Fahrzeug herzugeben, können Sie sich für den Betrug entschädigen lassen. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz ohne Kostenrisiko durch. Dieser kann bis zu 20 % der Höhe des Kaufpreises betragen.

  • Gleichwertiges mangelfreies Ersatz­fahrzeug

Alternativ können Sie statt der Rückerstattung des Kaufpreises auch verlangen, dass Ihnen ein Neuwagen zur Verfügung gestellt wird, der die relevanten europäischen Abgasgrenzwerte im Realbetrieb einhält.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung – muss ich das Vorgehen gegen Renault im Dieselskandal selbst bezahlen?

Egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung – die Durchsetzung Ihres Schadensersatzes gegen Renault ist bei uns ohne Kostenrisiko möglich.

Durchsetzung mit Rechtsschutzver­sicher­ung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Durchsetzung ohne Rechtsschutzver­sicher­ung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte