Dieselskandal Mercedes: Diese Fahrzeuge sind betroffen
- Mittlerweile konnte nachgewiesen werden, dass sich in verschiedenen Motortypen illegale Abschalteinrichtungen befinden.
- Es kann jedoch damit gerechnet werden, dass die Liste an betroffenen Fahrzeugen noch länger wird.
- Wir teilen Ihnen mit, welche Motoren und Modelle aktuell betroffen sind.
Wie tief steckt Mercedes im Dieselskandal?
Obwohl der branchenweite Abgasskandal bereits Ende 2015 bekannt wurde, konnte der Daimler-Tochter Mercedes erst Anfang 2018 eine Mittäterschaft nachgewiesen werden. Daimler-Chef Dieter Zetsche stritt über Jahre hinweg jegliche Beteiligungen an den Abgas-Manipulationen ab. Im Juni 2017 einigte sich Mercedes dennoch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) darauf, einen freiwilligen Rückruf für 3 Millionen Fahrzeuge durchzuführen.
Anfang 2018 offenbarten geheime US-Ermittlungsakten, dass diverse Abschalteinrichtungen – darunter ein Thermofenster – in der Motorsteuerungssoftware von Mercedes gefunden werden konnten. All diese Modifikationen führten dazu, dass die Abgasaufbereitung nur auf dem Prüfstand optimiert stattfindet, im Realbetrieb aber nur enorm reduziert funktioniert. Kurze Zeit später wurde Mercedes vom KBA zum ersten Pflichtrückruf verdonnert. Ganze 680.000 Fahrzeuge musste Mercedes in die Werkstätten holen. All diese Halter wurden dazu aufgefordert, ein Software-Update aufspielen zu lassen.
2019 folgten zwei weitere Pflichtrückrufe – diesmal betroffen war der Mercedes Geländewagen GLK mit 60.000 Fahrzeugen und der Mercedes Vito, ein beliebtes Modell der Nutzfahrzeugsparte von Mercedes, mit über 260.000 betroffenen Fahrzeugen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte gegen Mercedes ein Bußgeldverfahren wegen Aufsichtspflichtverletzung eröffnet. Dieses ging im September 2019 mit einer Verurteilung zu einer Bußgeldzahlung zu Ende. Ganze 870 Millionen Euro muss Mercedes nun an die baden-württembergische Landeskasse bezahlen.
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Welche Mercedes-Motoren wurden manipuliert?
Die Ermittlungen gegen Mercedes laufen aktuell noch. Immer wieder kommen neue Informationen ans Licht und weitere Modelle werden im Rahmen von verpflichtenden Rückrufaktionen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als betroffen benannt. Es kann sicher davon ausgegangen werden, dass die folgenden Motoren manipuliert wurden.
- Motor OM 642: V6 Turbodiesel mit drei Litern Hubraum
- Motor OM 651: Vierzylinder-Turbodiesel mit entweder 1,8 oder 2,1 Litern Hubraum
- Motor OM 622: Vierzylinder-Motor
- Motor OM 626: Schwestermotor von OM 622
- Motor OM 640: Vierzylinder-Motor, Nachfolgemotor des OM 668
- Motor OM 607: Vierzylinder-Motor
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Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch weitere Modelle von Mercedes betroffen sind, da grundsätzlich in jedem Diesel ein Thermofenster verwendet wird, um die Abgasreinigung zu regeln. Zum anderen ist es schon häufiger vorgekommen, dass das KBA Informationen vor der Öffentlichkeit geheim hält, obwohl die Untersuchungen ergeben haben, dass manipuliert wurde.
Mit uns gegen Mercedes vorgehen – ohne Kostenrisiko?
Wir beobachten regelmäßig, dass geschädigte Verbraucher davor zurückschrecken, juristisch gegen Mercedes vorzugehen, da sie hohe Gerichts- und Anwaltskosten fürchten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegen Mercedes geltend zu machen – ohne Kostenrisiko. Hierbei ist unerheblich, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder nicht.
Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.
Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte