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Restschadensersatz­anspruch VW: Klagen lohnt sich immer noch

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
07.05.2023 | 2 Min. Lesezeit
  • 1,3 Mio. noch nicht geltend gemachte Schadens­ersatz­ansprüche für Diesel mit EA189
  • Restschadensersatzansprüche lassen sich bis zu 10 Jahre nach Kauf durchsetzen
  • Für Kaufverträge zwischen 2011 und September 2015
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  • Sie können Ihren VW auch gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben

Was ist der Restschadens­ersatz­anspruch und was nützt er mir?

Schadensersatzansprüche sind nicht unbegrenzt durchsetzbar, das gilt auch im Dieselskandal. Wenn Sie also Ansprüche gegen VW durchsetzen möchten, haben Sie in der Regel dafür 3 Jahre Zeit, so die allgemeine Verjährungsfrist. Doch nicht zuletzt aufgrund der Hinhaltetaktik von Konzernen wie VW und Co. sind viele Ansprüche bereits verjährt.

Hier kommt nun aber der Restschadensersatzanspruch ins Spiel: Laut § 852 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) steht Betroffenen auch nach Ablauf der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren Schadensersatz zu. Das bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. Februar 2022 durch ein höchstrichterliches Urteil. Käufer:innen eines Neuwagens können noch innerhalb von bis zu 10 Jahren Ansprüche geltend machen – auch wenn das Auto inzwischen weiterverkauft wurde (Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21).

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Sie befürchten, dass Ihre Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind? Wir haben gute Nachrichten: Für rund 1,3 Millionen Dieselfahrzeuge mit EA189 können noch Ansprüche geltend gemacht werden. Auch für andere Fahrzeugmodelle lohnt es sich zu überprüfen, wie es um die Verjährung steht und Ihre Chancen auf Schadensersatz.

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Wie sehen die Gerichte die Verjäh­rung nach 10 Jahren?

Beim Restschadensersatzanspruch handelt es sich nicht um ein juristisches Nischenargument. Zahlreiche Urteile können Verbraucher:innen optimistisch stimmen, immer noch Schadensersatz von VW zu erhalten. Und zwar selbst bis zu 10 Jahre nach Kaufvertragsabschluss.

Diese Gerichte haben die Verjährung von Ansprüchen erst nach zehn Jahren bestätigt:

  • OLG Düsseldorf (Urteil vom 13. April 2021, Az. 23 U 143/20)
  • OLG Hamm (Urteil vom 3. Mai 2021, Az. 17 U 196/20)
  • OLG Koblenz (Urteil vom 31. März 2021, Az. 7 U 1602/20)
  • OLG Oldenburg (Urteil vom 22. April 2021, Az. 14 U 225/20; Urteil vom 2. März 2021, Az. 12 U 161/20)
  • OLG Stuttgart (Urteil vom 9. März 2021, Az. 10 U 339/20; Urteil vom 10. Februar 2021, Az. 9 U 402/20)

Welche Ansprü­che kann ich gegen VW durch­setzen?

Sie sind entschlossen, Schadensersatz von VW für Ihren manipulierten Diesel zu fordern? Dann haben Sie folgende Optionen, Ihre Ansprüche – teilweise noch bis 2025 – geltend zu machen:

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Häufige Fragen zum Restschadens­ersatzanspruch

Was ist die rechtliche Grundlage für den Restschadensersatzanspruch?

Die juristische Grundlage für den Restschadensersatzanspruch findet sich in § 852 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Paragraf besagt:

„Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, […].“

Sind die Bedingungen für den Restschadensersatzanspruch im Dieselskandal erfüllt?

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2020 wurde höchstrichterlich bestätigt, dass VW unerlaubt gehandelt hat. Auch die dreijährige Verjährung ist in vielen Fällen inzwischen eingetreten. Damit sind beide Bedingungen für den „Restschadensersatzanspruch” erfüllt. Betroffene können sich bis zu 10 Jahre nach Kaufvertragsabschluss das Geld vom VW Konzern zurückholen. Das heißt also: Bis 2025 sind viele Ansprüche noch durchsetzbar.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Restschadensersatz zu erhalten?

Wenn Sie die folgenden drei Voraussetzungen mitbringen, stehen die Chancen gut, dass Sie noch Ansprüche gegen VW geltend machen können

#1: Sie haben Ihren Diesel-Kaufvertrag vor nicht mehr als 10 Jahren abgeschlossen, d. h. nicht vor 2011.

#2: Sie haben Ihren Kaufvertrag nicht nach der Ad-hoc-Mitteilung von VW an seine Aktionäre im September 2015 abgeschlossen.

#3: Sie haben noch keine Entschädigung von VW erhalten.

Ich habe meinen Diesel nach dem September 2015 gekauft. Was kann ich tun?

Der Restschadensersatzanspruch ist vor allem eine gute Nachricht für diejenigen Dieselfahrer:innen, die zuerst im Dieselskandal betroffen waren. Dabei handelt es sich um Diesel des VW-Konzerns mit EA189-Motor.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte